Mittwoch, 19. September 2007
Vor dem eigentlichen Versicherungsvergleich
und der Suche nach den m?glichst besten Tarifen steht die Ermittlung des
tats?chlichen Versicherungsbedarfes.
Gerade in Deutschland ist es leider eine Tatsache, dass die meisten Personen zwar insgesamt ?berversichert sind, aber dennoch oftmals die wichtigsten Policen fehlen. Zu den wichtigsten Vertr?gen eines jeden geh?rt eine Haftpflichtversicherung, vor allem die Privathaftpflichtversicherung.
Sie sch?tzt vor Schadenersatzforderungen, wenn der Versicherungsnehmer Verm?genswerte, das Eigentum anderer oder andere Menschen selbst verletzt. Unverheiratete Kinder sind jedoch bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung oder des ersten Studiums ?ber eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Trotzdem diese Versicherung eigentlich ein absolutes Muss ist, haben bislang nur rund 70 Prozent der Deutschen eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Ebenso wichtig f?r jeden Erwachsenen und Berufst?tigen ist die Berufsunf?higkeitsversicherung.
Sie deckt im Falle der Berufsunf?higkeit die mit einem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehenden finanziellen Einbu?en ab. Die Wahrscheinlichkeit, w?hrend des Erwerbslebens berufsunf?hig zu werden, liegt trotz Industrialisierung und dem Wegfall von Knochenjobs immer noch bei
rund 25 Prozent. Jeder vierte wird also irgendwann vor Renteneintritt teilweise oder ganz berufsunf?hig. Trotzdem haben nur rund 25 Prozent aller Berufst?tigen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und von diesen Personen ist ein Gro?teil auch noch drastisch unterversichert.
Dies liegt meist in den h?heren Beitr?gen begr?ndet, die eine bessere Absicherung mit sich zieht. So muss ein 30-j?hriger Angestellter, der im kaufm?nnischen Bereich arbeitet, f?r eine Berufsunf?higkeitsrente von monatlich 1.000 Euro einen Jahresbeitrag zwischen 500 und 800 Euro entrichten.
Wie wichtig diese Versicherung aber ist, merken die meisten erst dann, wenn es zu sp?t ist und sich bei einer Berufsunf?higkeit die ersten finanziellen L?cher auftun.
Die dritte Versicherung, die so gut wie jeder Berufst?tige hat, ist die eigene Krankenversicherung. Hier kann man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden.
Aufgrund der besseren Leistungen und der flexibleren Tarife ist immer dann die private
Krankenversicherung zu empfehlen, wenn der Versicherungsnehmer Selbst?ndig, als Freiberufler t?tig ist oder mit seinem Einkommen als Angestellter ?ber der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer nicht in eine private Krankenversicherung wechseln kann, sollte pr?fen, ob er nicht eine Krankenzusatzversicherung abschlie?t, die zum Beispiel die mangelhaften Leistungen bez?glich der Kosten?bernahme durch die gesetzlichen Kassen bei Heilpraktikerbehandlungen, einer kieferorthop?dischen Behandlung oder Zahnersatz aufbessert. Zu diesen drei Hauptversicherungen gesellen sich im Laufe des Lebens noch weitere sekund?re Vertr?ge. So ist es f?r Familien anzuraten, dass die Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abschlie?en, um das eigene Todesfallrisiko zu versichern.
Auch eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn teure Unterhaltungselektronik oder M?bel im eigenen Hausrat vorhanden sind. Kinder sollten ?ber eine Kinderinvalidit?tsversicherung abgesichert werden, da diese im Invalidit?tsfall unabh?ngig davon zahlt, ob Krankheit oder Unfall als Ausl?ser f?r die Invalidit?t anzusehen sind. F?r Bauherren und Hauseigent?mer gibt es eine ganze Palette an eigenen Versicherungen, die alle Risiken rund um den Bau und Erhalt der eigenen vier W?nde aber auch vermieteter Objekte absichern.
Mittwoch, 5. September 2007
so kommt wahrscheinlich der Bundesfinanzhof (BFH) (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07) ins Spiel.
So auch in diesem Fall einer Frau, welche die Kosten f?r eine k?nstliche Befruchtung als au?ergew?hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht hatte.
Zu dem Streit kam es, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Leistungen zur Sterilit?tsbehandlung ?bernommen h?tte, wenn das Paar verheiratet gewesen w?re. Diese Beschr?nkung nach ? 27a Abs. 1 Nr. 3 des F?nften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, verfassungsgem??.
So schreibt der Bundesfinanzhof in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07):
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empf?ngnisunf?higen Frau f?r Sterilit?tsbehandlungen durch IVF auch dann nicht als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abger?ckt. Zur Begr?ndung verwies er darauf, dass die Empf?ngnisunf?higkeit einer Frau unabh?ngig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empf?ngnisunf?higkeit werde durch die k?nstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus, sondern lasse es gen?gen, wenn Aufwendungen die Krankheit ertr?glicher machten, wie dies z.B. bei Aufwendungen f?r Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollst?hle anerkannt sei. Auch die f?r verheiratete Frauen m?glicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu ber?cksichtigen, soweit die Ma?nahmen zur Sterilit?tsbehandlung in ?bereinstimmung mit den Richtlinien der ?rztlichen Berufsordnungen vorgenommen w?rden.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Man sollte bei Fertilit?tsst?rungen schnellstm?glich heiraten, vor allem dann wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Montag, 27. August 2007
Man stelle sich einmal vor, man muss keine Praxisgeb?hr bezahlen obwohl man regelm??ig in jedem Quartal mindestens einmal zum Arzt geht. Weiterhin stelle man sich vor, dass bei Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneien und Medikamenten keine Zuzahlung mehr geleistet werden muss. Schlussendlich stelle man sich dann noch vor, dass der Beitrag zu der Krankenversicherung, welche die oben genannten Leistungen beinhaltet, auch noch weit unter den Tarifen f?r die gesetzliche Krankenversicherung liegt. In diesem Fall k?nnte man direkt mit dem Gedanken spielen noch mal eine Hochschule zu besuchen und zu studieren, denn genau diese Leistungen zu verminderten Tarifen bietet die PKV f?r den Student.
Studenten genie?en in der privaten Krankenversicherung ganz spezielle Vertr?ge und Tarife, die nicht nur optimal auf junge und aktive Menschen abgestimmt sind, sondern auch in punkto Leistung und Preis konkurrenzlos g?nstig bleiben.
Auch als Student braucht man eine Krankenversicherung und eine PKV (private Krankenversicherung) ist f?r Studenten eine mehr als lohnende Alternative. Diese Krankenversicherung Student bleibt f?r die gesamte Studien- und Ausbildungszeit g?nstig und im Falle dessen, dass ein Student bereits ?ber 30 Jahre alt ist und/oder mehr als 14 Fachsemester besucht, ist der monatliche Beitrag sogar entschieden g?nstiger, als bei der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung).
Bekanntlich sind auch die Leistungen einer PKV im medizinischen Bereich, sowohl als auch bei der Pflege und der Nachsorge wesentlich umfangreicher, was f?r den Studenten hei?t: Mehr Leistung zu wesentlich g?nstigeren Konditionen. Ein Versicherungsvergleich der Vertrags- und Versicherungskonditionen zeigt deutlich die Diskrepanz zwischen GKV und PKV und f?r den Studenten lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in jedem Fall.
Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne zum Thema Versicherungspflicht, Studenten & Krankenversicherung .
Donnerstag, 5. Juli 2007
Wir hatten ja gestern erst in einem der Kommentare im Blog das gefl?gelte Wort vom Jammern auf hohem Niveau. Heute wurden meine Worte durch einen Beitrag der S?ddeutschen best?tigt.
Praxis?rzte haben massive finanzielle Nachteile gegen?ber Fachmedizinern. Das wollen die niedergelassenen ?rzte jetzt ?ndern: Sie verlangen 18 Milliarden Euro mehr von den Kassen. Ein Plus von mehr als 80 Prozent.
Bisher l?uft die Verg?tung der ?rzte wie folgt: Die Krankenkassen stellen den Kassen?rztlichen Vereinigungen (KV) ein Budget zur Verf?gung, welches an die KV ?berwiesen wird. Die Kassen?rztlichen Vereinigungen verteilen das Geld entsprechend festgeschriebener Quoten an Praxis?rzte, Allgemeinmediziner, Orthop?den etc.. Nur st?rt es die Praxis?rzte, dass die Kollegen bisher mehr von dem Kuchen abbekommen haben als sie selbst.
Ein Verlierer steht schon fest: der Versicherte.
Das der Verlierer der Versicherte sein wird, unterschreibe ich unbesehen. Interessant ist ja, dass die Krankenkassen im Jahr 2006 etwa 22 Milliarden Euro Honorar f?r die Praxis?rzte bezahlt hat.
Montag, 2. Juli 2007
Es ist soweit. Wir sind endlich in Second Life vertreten. Wieder mal ist das Team von versicherungguenstig.com am Puls der Zeit. Nachdem wir die ersten waren die eine echte Live Beratung zum Thema Versicherungen ?ber das Internet angeboten haben, bieten wir ab heute Informationen zum Thema Versicherungen und vor allem zur privaten Krankenversicherung in Second Life an.
Ein Danke geht an das Team der Second Life Agentur In World Professionals, die unseren Auftritt erst erm?glicht haben.
Hier geht es zu unserem B?ro in Second Life
Wenn Kieferorthop?den ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zur?ckgeben, k?nnen erbrachte Leistungen gegen?ber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr mit diesen abgerechnet werden.
So urteilte das Bundessozialgericht (AZ: B 6 KA 37/06, R B 6 KA 38/06 R, B 6 KA 39/06 R) am 27.6.2007.
(Zahn-)?rzte, die in einem mit anderen Angeh?rigen ihrer Berufsgruppe abgestimmten Verhalten auf ihre Zulassung oder Erm?chtigung verzichten, sind nicht mehr berechtigt, Versicherte der Krankenkassen im Rahmen des Sachleistungsprinzips zu versorgen. Sie d?rfen von ihnen gem?? ? 13 Abs 2 Satz 8 SGB V auch im Wege der Kostenerstattung generell nicht mehr in Anspruch genommen werden. Auch die weiteren Regelungen in ? 72a Abs 3 Satz 3 und ? 95b Abs 2 SGB V zeigen deutlich den Willen des Gesetzgebers, (Zahn-)?rzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht grunds?tzlich nicht mehr an der Versorgung der Versicherten mitwirken zu lassen. Dies dient der Erhaltung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung.
Quelle: BSG
F?r alle Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, dass sie vor Behandlungsbeginn ?berpr?fen sollten, ob die behandelnden ?rzte auch noch die Kassenzulassung haben. Ansonsten ist es gut m?glich, dass die Behandlungskosten zu Lasten des eigenen Geldbeutel gehen.
Mittwoch, 27. Juni 2007
Die erste Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenversicherungen: Soll das nun Anlass f?r die Flasche Champagner sein oder eine Minute der Trauer?
Nun ja, am Freitag stehen die Vorst?nde der Handelskrankenkasse und IKK Weser-Ems vor den Pressevertretern und wollen den Reportern die erste kassenarten?bergreifende (welch ein Wort) Fusion in Deutschland (die eine ist eine Ersatzkasse und die andere eine Innungskrankenkasse) mit vielen salbungsvollen Worten unters Volk bringen.
Nun, diese Fusion ist wohl eine eindeutige Folge der Gesundheitreform 2007. Am Ende des Reform-Trips der derzeitigen Bundesregierung, allen voran Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, wird es nur noch wenige Mega-Krankenversicherungen geben.
Der n?chste Brocken der Gesundheitsreform trifft das deutsche Stimmvolk: Der modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt mit Wirkung zum 1.7.2007. Alle, die derzeit nicht versichert sind und zuletzt in der privaten Krankenversicherung ( PKV) versichert waren, m?ssen sich zum 1.7.2007 in dem modifizierten Standardtarif versichern. Somit kommt die Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung.
Ein weiterer Schritt in Richtung Staatsmedizin.
Montag, 11. Juni 2007
Nach der Gesundheitsreform soll ja die Pflegeversicherung reformiert werden. Dass die Gesundheitsreform mit der angeblichen St?rkung der GKV und der Beschneidung der privaten Krankenversicherung ein Schuss in den Ofen war, d?rfte inzwischen auch in dem letzten Winkel der Republik bekannt sein.
'Uns-Ulla' Schmidt stimmte schon vor einiger Zeit den obligaten Reform-Sing-Sang zur Pflegeversicherung an, der haupts?chlich von der Inkompetenz der Reform ablenken soll.
Die Kern-Aussagen der Reform sind:
- um 0,5 bis 0,8 Prozentpunkte h?herer Beitragssatz
- weniger Leistung
- Zugriff auf die Finanzreserven der privaten Pflegeversicherung
Das wirkliche Problem der gesetzlichen Pflegeversicherung ist allerdings die Sicherung der Pflegeversicherung gegen die Demographieentwicklung. Und genau diese Entwicklung wird bei der Reform der Pflegeversicherung vollst?ndig vernachl?ssigt.
Freitag, 8. Juni 2007
sind im Ernstfall die Leser die Gelackmeierten. So geschehen bei der TAZ. Da wird ?ber die private Versicherungswirtschaft hergezogen, was nur geht, es wird gel?stert frei nach dem Motto 'Versicherungen sind die wahren Verbrecher' nur wird eins wirklich unter den Tisch fallen gelassen: Wenn man schon mit der Angst der Leser spielt, so sollte man die Hintergr?nde richtig darstellen, liebe Kollegen von der TAZ:
Eine Zusatzversicherung indes sollte jeder haben, sagt Tenhagen: die Auslandsreisekrankenversicherung. "Sie kostet nur 6 bis 15 Euro im Jahr und bietet eine wichtige Leistung: den R?cktransport des Kranken ins Heimatland."
Kleine Korrektur: Eine der Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung ist der R?cktransport aus dem Ausland, daneben stehen noch so Kleinigkeiten wie medizinisch notwendige Behandlungen etc.
Doch auch abseits dieses Falls lohne sich die Police. Zwar ?bernehmen Kassen auch Krankenbehandlungen, die im Ausland stattfinden.
So und nun geht mal die rote Lampe an, liebe Kollegen. Mit dem letzten Satz suggerieren Sie Ihren Lesern, dass die gesetzliche Krankenversicherung vom Grundsatz her den weltweiten Versicherungsschutz bietet: FALSCH
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur f?r Behandlungskosten in L?ndern, mit denen eben auch ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Selbst wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht, so ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sehr ratsam. Das hatte vor kurzem auch das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007) best?tigt.
So urteilte das BSG, dass die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur ausnahmsweise erstattet werden. Der Versicherte muss trotz des Sozialversicherungsabkommen nicht so gestellt werden, als w?re die Behandlung in Deutschland erfolgt.
Dienstag, 29. Mai 2007
Was passiert, wenn man auf Reisen au?erhalb der EU ist und pl?tzlich erkrankt? Wer bezahlt die Kosten?
Nun, das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007) hatte sich mit genau diesem Fall besch?ftigt.
Vom Grundsatz her gilt folgendes: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherungsschutz, wenn mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Das gro?e ABER kommt nun vom Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007).
So urteilt der 1. Senat des Bundessozialgericht, dass die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur ausnahmsweise erstattet werden. Der Versicherte muss trotz des Sozialversicherungsabkommen nicht so gestellt werden, als w?re die Behandlung in Deutschland erfolgt.
Als Konsequenz kann man allen gesetzlich Versicherten nur dringend empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschlie?en.
Donnerstag, 10. Mai 2007
Nun haben wir es offiziell:
Beihilfeberechtigte haben mehr Rechte und erhalten mehr Leistungen als der klassische Versicherungskunde.
OVG: Beihilfe f?r Viagra
Ein Bundesbeamter erh?lt zu den Aufwendungen f?r Viagra eine Beihilfe, wenn dieses Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsst?rung verschrieben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe f?r die Behandlung einer krankhaften Erektionsst?rung mit Viagra zugesprochen hat.
Der Kl?ger hatte nach der operativen Entfernung der Prostata an einer Erektionsst?rung gelitten, zu deren Behebung ihm von seinem Arzt 12 Viagra Tabletten verordnet worden waren. Den Antrag, ihm Beihilfe zu den Aufwendungen in H?he von 144,52 ? zu gew?hren, lehnte die beklagte Beihilfestelle ab, da die Beihilfevorschriften die Beihilfef?higkeit von Kosten f?r die Behandlung von Erektionsst?rungen generell ausschlie?en. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die Berufung des Beamten hatte nun Erfolg.
Das Bundesbeamtengesetz gew?hre dem Beamten im Krankheitsfall einen Anspruch auf Beihilfe, die seine private Eigenvorsorge erg?nze. Zwar d?rften die Beihilfevorschriften ein?zelne Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausschlie?en. Jedoch sei es unzul?ssig, f?r bestimmte Krankheiten insgesamt keine Beihilfe zu zahlen. Der Ausschluss der Behandlung einer Krankheit ? hier der Erektionsst?rungen als Folge einer Krebsoperation der Prostata ? von der Beihilfef?higkeit sei nicht deshalb gerecht?fertigt, weil Viagra in F?llen, in denen keine Krankheit vorliege, zur Verbesserung der sexu?ellen Potenz benutzt werde (?Lifestyle-Mittel?). Einem etwaigen Missbrauch oder unzumut?baren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse k?nne beispielsweise durch einen Eigen?behalt des Beamten, die Festsetzung eines H?chstbetrages oder eine mengenm??ige Begrenzung des anzuerkennenden Medikaments entgegengewirkt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2007, Aktenzeichen: 10 A 11598/06.OVG
Ob der Normalb?rger auch das Viagra von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt bekommt? Ich wage es zu bezweifeln.
Mittwoch, 2. Mai 2007
Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Gesch?ftsf?hrer besch?ftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Gesch?ftsf?hrer so richtig sch?n hoff?hig macht.
Spitze Zungen k?nnen nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupfl?cher schlie?t um die Sozialkassen mit m?glichst viel Geld zu f?llen.
Das vollst?ndige Urteil k?nnen Sie hier finden.
Noch Fragen zur Versicherungspflicht? Wir helfen Ihnen gerne.
Die Gesundheitsreform 2007 d?rfte sich wohl in n?chster Zukunft als Antriebsfeder des deutschen Arbeitsmarktes erweisen. Die zweite Klage gegen den Reformmoloch kommt von der Continentale Krankenversicherung a.G..
Die Continentale will sich laut der Pressemitteilung gegen die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung wehren. Das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen hatte jetzt Wahlleistungstarife der AOK Rheinland genehmigt, die unter anderem bessere Leistungen im Krankenhaus und beim Zahnersatz vorsehen.
"Dies ist ein frontaler Angriff der Krankenkassen auf den privatwirtschaftlichen Markt der Zusatzversicherungen. Dagegen werden wir uns mit allen Rechtsmitteln wehren", so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale.
Ein b?ser Gedanke keimt gerade auf: Sind diese angek?ndigten Klagen nur ein R?ckzugsgefecht der privaten Krankenversicherungen, um vor der ?ffentlichkeit und den eigenen Kunden das Gesicht zu wahren?
Montag, 23. April 2007
Und es gibt doch noch Leben da drau?en... gerade bin ich ?ber ein weiteres Bullshit Bingo zur Gesundheitsreform gestolpert.
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