Mittwoch, 11. April 2007
In den Zeiten von Google und der Informationsammlung ist es durchaus ?blich alle m?glichen interessanten Daten zu sammeln. Angefangen von Daten der Kreditkarten-Nutzung ?ber Surfverhalten im Internet bis hin zur Umfrage in der Tageszeitung. Nat?rlich geht es auch von der Menge der Daten her eine Nummer gr??er.
Das Statistische Bundesamt stellt die Daten von mehr als 2 Millionen gesetzlich Versicherten den interessierten Organen, sprich der Wissenschaft (oder vielleicht auch der Wirtschaft ?!?!) zur Verf?gung.
Die ambulante und station?re Diagnosen, verordnete Arzneimittel, Krankengeldbezug sowie Arbeitsunf?higkeit werden zwar anonymisiert und nach einem Zufallsprinzip ausgew?hlt. Dennoch haben diese Daten meiner Meinung nach nichts in der ?ffentlichkeit zu suchen.
Ob die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten ?ber die Weiterverarbeitung der Daten informiert hatten?
Donnerstag, 5. April 2007
die berichtete Senkung des Mindesteinkommens und der damit m?glichen Beitragssenkung steht nicht bei Ihnen auf der Webseite, und JA ICH HABE NACHGESCHAUT.
Wer mithelfen m?chte beim Suchen, hier der Link zur Barmer Ersatzkasse. Der erste der die passende Stelle findet sollte sich doch bitte bei mir melden.
Gestern berichtete ich ?ber eines der Schlupfl?cher in der Gesundheitsreform.
Heute rief ein Kunde bei der Barmer Ersatzkasse an, um genau dies f?r sich in Anspruch zu nehmen. Nur wurde von Seiten der Barmer das Ansinnen des Kundens mit wenigen Worten abgetan... [...] das m?ssen wir pr?fen. Die Senkung des Mindesteinkommens betrifft nur einen bestimmten Personenkreis. Nun, der Personenkreis ist richtig, der Kunde ist selbstst?ndig und freiwillig bei der Barmer krankenversichert. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 12000 Euro pro Jahr. Also wo bleibt die Senkung des Beitrages f?r die Krankenversicherung?
Mittwoch, 4. April 2007
Die Gesundheitsreform 2007 hat neben den erheblichen Beitragsanpassungen f?r alle GKV-Versicherten auch einige Schlupfl?cher gebracht, so zum Beispiel die Senkung des Mindesteinkommens von bisher 1838 Euro auf 1225 Euro.
Ein Selbstst?ndiger, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann noch einiges an Geld sparen.
Wenn das zu versteuernde Einkommen des Selbstst?ndigen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er dies auch z.B. mit einem Steuerbescheid nachweisen kann, so sinken die Beitr?ge f?r die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
In Euro und Cent ausgedr?ckt: Bei einem Beitragssatz von angenommenen 14 Prozent kann sich der Einzelne monatlich 85,82 Euro im Vergleich zum alten Mindesteinkommen sparen.
Einfach mit dem Steuerbescheid oder der BWA zur gesetzlichen Krankenversicherung gehen und die dort die n?tigen Schritte einleiten.
Da muss man sich dann wohl mal bei 'Uns-Ulla' Schmidt f?r dieses Schlupfloch bedanken, oder?
Montag, 2. April 2007
Hier kommen die Regeln f?r den Erste-Klage-gegen-Gesundheitsreform-Wettbewerb:
Jeder Teilnehmer gibt in den Kommentaren genau einen Tipp ?ber das Datum der ersten Klage gegen die Gesundheitsrefom ab.
Wer mit seinem Tip am n?chsten dran liegt hat gewonnen.
Sollte es wider Erwarten bis zum 1. Oktober 2007 noch keine Klage gegen 'Uns-Ulla' Schmidts Gesundheitsreform 2007 gegeben haben, so wird der noch zu bestimmende Preis unter allen Teilnehmern ausgelost.
Hiermit gebe ich den Startschuss zum Erste-Klage-gegen-Gesundheitsreform-Wettbewerb.
Die Zeit l?uft. Achja, wichtig: Bitte beachtet, dass Kommentare moderiert werden.
Und es geht weiter mit dem Thema Gesundheitsreform 2007.
Die vollmundigen Ank?ndigungen der privaten Krankenversicherung, allen voran Reinhold Schulte, Vorstand des PKV-Verbandes und zugleich Vorstand der Signal Iduna und die Debeka, lassen auf eine Klagewelle gegen die Gesundheitsreform schlie?en.
Wann kommen nun die ersten Klagen?
Wir veranstalten ein Erste-Klage-gegen-Gesundheitsreform-Wettbewerb
N?heres zu dem Erste-Klage-gegen-Gesundheitsreform-Wettbewerb kommt sp?ter.
Mittwoch, 28. März 2007
Die Pressemitteilung mit der Formulierung des Tages kommt vom Bundesministerium f?r Gesundheit.
[...] Der Gesetzentwurf verbessert die Situation f?r die Angeh?rigen der Gesundheitsberufe [...] in einem gr??er werdenden Europa: gr??ere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung werden geschaffen.[...] Wo bleiben nun die Interessen der Patienten, Frau Schmidt?
Die Frage muss sich 'Uns-Ulla' Schmidt durchaus gefallen lassen, denn in dem Gesetzentwurf geht es um die Anerkennung der Ausbildung f?r ?rzte, Apotheker, Physiotherapeuten Angeh?rige der Pflegeberufe etc aus anderen EU Staaten, die nun ohne ein Anerkennungsverfahren in Deutschland praktizieren d?rfen.
Paradox, denn im Versicherungsgewerbe wurde mit der EU-Vermittlerrichtlinie eine Mindestanforderung an Versicherungsvermittler und Makler erstellt, im Gesundheitswesen wird der entgegengesetzte Weg beschritten.
Wieder mal ein Gesetz, das in die Kategorie Gesundheitspolitik gegen 82 Millionen Menschen passt.
Montag, 26. März 2007
Gerade kommt es ?ber die News-Ticker:
Bundespr?sident K?hler hat die Gesundheitsreform 2007 unterzeichnet.
Somit tritt die Reform mit allen Fehlern und Ungereimtheiten, wie von 'Uns-Ulla' Schmidt geplant am 1.4.2007 in Kraft.
Wie sagte ein Kollege so sch?n? Jedes Volk bekommt die Reform, die es verdient.
Mahlzeit.
Die Gesundheitsreform 2007 hat Bewegung in die gesetzlichen Krankenversicherungen gebracht, zumindest was die Aktivit?t in der Pressearbeit betrifft.
Da wird die Werbetrommel ger?hrt, dass der RSS-Reader kracht, die Krankenkassen ?bertreffen sich mit angeblichen Neuigkeiten und neuen Highlights in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Da ist von Wahltarifen und Pr?mien bis zu 600 Euro im Jahr die Rede, von Akupunktur und dergleichen. In den letzten f?nf Tagen wurden alleine auf Presseportal.de sechs Meldungen in diesem Stil ver?ffentlicht.
Viel warme Luft und PR-wirksamer Humbug, denn das eigentliche Problem, die mittel- und langfristige finanzielle Sicherung der gesetzlichen Krankenkassen wurde mit der Gesundheitsreform nicht ansatzweise behoben.
Die Zahl der Beitragszahler sinkt und somit steigt f?r jeden Einzelnen die monatliche Belastung in der GKV .
Meiner Meinung nach wurde das Problem auf die n?chsten Generationen verlagert, und das ganze wird noch als politischer Erfolg (im Stern stand sowas) verbucht.
Wie denken Sie dar?ber?
Sonntag, 18. März 2007
Das Bundesministerium f?r Gesundheit (BMG) bietet laut einer Pressemitteilung einen neuen Service an: Die Telefon-Hotline f?r alle Fragen zur Krankenversicherung. Ob wirklich die kompetente Beratung zur Krankenversicherung stattfindet, steht auf einem anderen Blatt.
01805 ? 99 66 01: Neue Telefonnummer des Bundesministeriums f?r Gesundheit zum Thema ?Versicherungsschutz f?r alle?
Mit der Gesundheitsreform wird in Deutschland ab 1. April 2007 schrittweise die Krankenversicherungspflicht f?r alle eingef?hrt. Damit wird zuk?nftig in Deutschland niemand ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall sein. Deshalb hat das Bundesministerium f?r Gesundheit sein Informationsangebot ausgeweitet. Beim B?rgertelefon des Ministeriums wird die Rufnummer 01805 ? 99 66 01 f?r Fragen zum Thema Versicherungsschutz eingerichtet. Hier werden z. B. Menschen ohne Versicherungsschutz pers?nlich und kompetent beraten.
Das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr zu den folgenden Themen:
Fragen zum Versicherungsschutz
01805 ? 99 66 01*
Fragen zur Krankenversicherung
01805 ? 99 66 02*
Fragen zur Pflegeversicherung
01805 ? 99 66 03*
Zur gesundheitlichen Pr?vention
01805 ? 99 66 09*
Beratungsservice f?r Geh?rlose und H?rgesch?digte:
Schreibtelefon: 01805 ? 99 66 07*
Fax: 01805 ? 99 66 08*
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de
info.gehoerlos@bmg.bund.de
(*Die Geb?hr betr?gt 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
Quelle: Pressemitteilung BMG
Donnerstag, 15. März 2007
Der PKV-Verband hat die PKV-Gesch?ftszahlen f?r das Jahr 2006 ver?ffentlicht.
Trotz des Erm?chtigungsgesetzes 2007, sprich die Gesundheitsreform 2007, verzeichnet die Versicherungswirtschaft steigendes Interesse an den Produkten der privaten Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung:
Im Jahr 2006 versicherten sich 102.600 Personen in der privaten Krankenversicherung. Die Zahl der Neuzug?nge zur privaten Krankenversicherung ist aufgrund der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 und der diversen Eingriffe der Politik in die private Krankenversicherung immer noch r?ckl?ufig. Auch hat die Diskussion um das 'Erm?chtigungsgesetz', sprich Gesundheitsreform 2007, zu einer erheblichen Verunsicherung gef?hrt.
Private Krankenzusatzversicherungen:
Als Nachwei? des Unverm?gens der Politik, das Vertrauen der Bev?lkerung in die gesetzliche Krankenversicherung und den Leistungsk?rzungen der GKV kann man die erheblichen Zuw?chse in der privaten Zusatzversicherung werten. Insgesamt wurden im Jahr 2006 1,314 Millionen Zusatzversicherungen als Erg?nzung zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Insgesamt bestanden 18,4 Millionen Krankenzusatzversicherungen
Die Alterungsr?ckstellungen, der von 'Uns-Ulla' Schmitt so hei? begehrte Honigtopf der privaten Krankenversicherer f?llte sich weiterhin auf insgesamt 112,5 Milliarden Euro.
Vielleicht sollte wir die Gesundheitspolitik von Frau Schmitt auch umbenennen in 'Gesundheitspolitik f?r 112,5 Milliarden Euro'.
Dienstag, 13. März 2007
Ja, in Deutschland herrschen Zust?nde wie in einer zerr?tteten Bananenrepublik.
Bis dato war es ja so, dass ?nderungen von gro?er Tragweite in der Politik ?ffentlich diskutiert wurden.
Frau Merkel und ' Uns-Ulla' Schmidt haben es geschafft, dass im Gesundheitswesen nach der Gesundheitsreform 2007 diese Diskussion nicht mehr n?tig ist. Wie im Erm?chtigungsgesetz von 1933 wird mit der Gesundheitsreform der Regierung weitestgehende Freiheiten gew?hrt.
So wird im GKV-WSG zuk?nftig sehr viel ?ber die ' Rechtsverordnung' geregelt.
Letztendlich wurde mit dem GKV-WSG der Bundesregierung ein weitestgehender Blanko-Scheck ausgestellt, f?r den letztendlich jeder einzelne Versicherte aufkommen muss und wird.
Die Gesundheitspolitik f?r 82 Millionen hat sich einen neuen Namen verdient. Wir nennen diese ' Gesundheitspolitik ?ber die K?pfe von 82 Millionen hinweg'.
Einige Punkte, die an der ?ffentlichkeit vorbei entschieden werden k?nnen:
[...] Der Beitragssatz (der gesetzlichen Krankenkassen, Anm.d. Red.) wird per Rechtsverordnung festgelegt. [...] [...] (11) F?r die Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses zum 1. Januar 2008 kann das Bundesministerium f?r Gesundheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten regeln insbesondere zu Stellung, Funktion und Verg?tung der ab diesem Zeitpunkt vorgesehenen hauptamtlichen Mitglieder im neu gestalteten Beschlussgremium, zur Organisation und zum Verfahren der Vorbereitung von Entscheidungen des Beschlussgremiums sowie zur Zusammenarbeit der Gremien und der Gesch?ftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses. Vor Erlass der Rechtsverordnung erhalten die Organisationen nach Absatz 1 Satz 1 sowie die f?r die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene ma?geblichen Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme.[...] [...] (3) Die Bundesregierung legt den erm??igten Beitragssatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erstmalig zum 1. November 2008 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 in Hundertsteln der beitragspflichtigen Einnahmen fest. Bei der Berechnung ist der voraussichtliche Anteil der Ausgaben f?r Krankengeld an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde zu legen.[...] [...] Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds f?r sonstige Ausgaben (1) Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesund- heitsfonds Zuweisungen zur Deckung a) ihrer standardisierten Aufwendungen nach ? 266 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 mit Ausnahme der Leistungen nach ? 53 Abs. 5, b) ihrer standardisierten Aufwendungen, die auf Grund der Entwicklung und Durchf?hrung von Programmen nach ? 137g entstehen und die in der Rechtsverordnung nach ? 266 Abs. 7 n?her zu bestimmen sind sowie c) ihrer standardisierten Verwaltungsausgaben.[...] [...] (2) Der Gesundheitsfonds hat eine Liquidit?tsre- serve aufzubauen, aus der unterj?hrige Schwankungen in den Einnahmen und bei der Festsetzung des einheitlichen Betrages nach ? 266 Abs. 2 nicht ber?cksichtigte Einnahmeausf?lle zu decken sind. Das N?here ?ber H?he und Aufbau der Liquidit?tsreserve wird in der Rechtsverordnung nach ? 241 Abs. 1 festgelegt.[...] [...] Die dem Bundesversicherungsamt bei der Verwaltung des Fonds entstehenden Ausgaben ein- schlie?lich der Ausgaben f?r die Durchf?hrung des Risikostrukturausgleichs werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt. Das N?here regelt die Rechtsverordnung nach ? 266 Abs. [...] [...] Zur Finanzierung der Gesellschaft f?r Telematik zahlt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ab 1. Januar 2008 an die Gesellschaft f?r Telematik j?hrlich einen Betrag in H?he von 1,00 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die H?he des Betrages kann das Bundesministerium f?r Gesundheit entsprechend dem Mittelbedarf der Gesellschaft f?r Telematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates anpassen[...] [...] 3) F?r die Tragung der Kosten des Gemeinsamen Bundesausschusses gilt ? 139c Abs. 1 entsprechend. Das Bundesministerium f?r Gesundheit kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten regeln insbesondere zu Stellung, Funktion und Verg?tung der hauptamtlichen Mitglieder im Be- schlussgremium, zur Organisation und zum Verfahren der Vorbereitung von Entscheidungen des Beschlussgremiums sowie zur Zusammenarbeit der Gremien und der Gesch?ftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses. [...] [...]Vor Erlass der Rechtsverordnung erhalten die Tr?ger nach Absatz 1 Satz 1 sowie die f?r die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene ma?geblichen Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme. [...] [...]Der Beitragssatz wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Ein f?rmliches Gesetz ist nicht vorgesehen. [...] [...] Im ?brigen gilt ? 90 Abs. 3 Satz 4 entsprechend mit der Ma?gabe, dass vor Erlass der Rechtsverordnung au?erdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft anzuh?ren ist.[...] [...] Erforderliche Ver?nderungen des allgemei- nen Beitragssatzes sollen jeweils bis zum 1. November eines Jahres mit Wirkung vom 1. Januar des Folgejahres festgelegt werden. Der Beitragssatz ist jeweils auf eine Dezimalstelle aufzurunden. Wenn der Beitragssatz durch Rechtsverordnung zum 1. ei- nes Monats in Kraft treten soll, hat die Festlegung sp?testens zum 1. des vorvergangenen Monats zu erfolgen. Die Anpassung des Beitragssatzes erfolgt durch Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates. [...] [...] Bis zum 31. Dezember 2012 gelten f?r Versicherungen, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, ? 12 Abs. 1 Nr. 5 dieses Gesetzes und ? 178f Abs. 1 des Gesetzes ?ber den Versicherungsvertrag mit der Ma?gabe, dass bei Wechseln zu einem anderen privaten Krankenversicherer vor dem 1. Januar 2013 der ?bertragungswert nur anteilig ?bertragen wird. Der Anteil wird bestimmt, indem f?r die Zwecke der Berechnung des ?bertragungswerts der Versicherte nicht mit seinem tats?chlichen Einrittsalter eingestuft wird, sondern mit dem Alter von 40 Jahren. Soweit das Eintrittsalter des Versicherten h?her als 40 war, gilt das tats?chliche Eintrittsalter. Satz 2 und 3 gelten nicht f?r den Beitragszuschlag gem?? ? 12 Abs. 4 und die Direktgutschrift nach ? 12 Abs. 2. Im ?brigen ist die Rechtsverordnung nach ? 12c entsprechend anzuwenden.?[...] [...] Die Beitr?ge von Arbeitgebern und Mitgliedern der Krankenkassen werden per Rechtsverordnung festgelegt, dabei enth?lt der Arbeitnehmerbeitrag auch den heutigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Die Verteilung der Bei- tragslast entspricht dem heutigen Niveau.[...] [...] Die Krankenkassen haben auch in Zukunft den Grundsatz der Beitragssatzstabilit?t zu beachten. Zwar legen sie nicht mehr selbst den allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser wird k?nftig per Rechtsverordnung normiert. Allerdings haben Vertr?ge mit Leistungserbringern auch k?nftig Auswirkungen auf die Balance zwischen Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds und den Ausgaben der Krankenkassen. Zur Vermeidung ?ber- h?hter Ausgaben m?ssen die Krankenkassen deshalb weiter- hin die Beitragssatzstabilit?t im Auge behalten sowohl hin- sichtlich des allgemeinen Beitragssatzes als auch hinsichtlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages.[...] [...]Durch die Rechts- verordnung soll zudem sichergestellt werden, dass bei der vorbereitenden Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss Vertreterinnen und Vertreter der jeweils betroffenen Versor- gungsbereiche angemessen einbezogen werden, da die bereichsspezifische Besetzung der bisherigen Beschluss- gremien zuk?nftig entf?llt. In der Gremienarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses soll weiterhin der sach- gerechte Interessenausgleich der Gemeinsamen Selbstver- waltung gew?hrleistet und die Expertise der Selbstverwal- tungsinstitutionen genutzt werden. Die Rechtsverordnung soll deshalb auch Regelungen zur Hinzuziehung weiterer Fachleute aus den Tr?gerorganisationen sowie externer Sachverst?ndiger z. B. im Rahmen fachbezogener Arbeits- oder Themengruppen enthalten. Die in der Erm?chtigung ausdr?cklich genannten Regelungsinhalte der Rechtsverord- nung sind nicht abschlie?end. Die Vorgaben der Rechts- verordnung gehen Regelungen der Verfahrensordnung und der Gesch?ftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschus- ses vor. [...] [...]Absatz 7 erm?chtigt das Bundesministerium f?r Gesundheit, das N?here zu den Wahlen des Verwaltungsrates, insbeson- dere zu dem Verfahren zur Erstellung der Vorschlagslisten und der Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowohl in Bezug auf die Errichtungsphase des Spitzenver- bandes im Jahre 2007 als auch f?r die turnusgem??en Wahlen durch Rechtsverordnung in einer Wahlordnung zu regeln. [...] [...] Die Beitragss?tze f?r Arbeitgeber und Mitglieder der Kran- kenkassen werden festgeschrieben. Hierzu legt die Bundes- regierung durch Rechtsverordnung (erstmalig) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 einen allgemeinen Beitragssatz fest, der auch den bisherigen Zusatzbeitrag (0,9 Prozent) enth?lt. Die H?he des Beitragssatzes muss sicherstellen, dass in der Start- phase die Ausgaben der Krankenkassen unter Ber?cksichtigung der Bundesmittel zu 100 Prozent gedeckt sind und den Aufbau einer Liquidit?tsreserve sicherstellen.[...] [...] Der Beitragssatz wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Ein f?rmliches Gesetz ist nicht vorgesehen. [...] [...] Folgeregelung zu ? 241. Zum 1. Januar 2009 wird ein ein- heitlicher allgemeiner Beitragssatz festgelegt, der gleicher- ma?en f?r versicherungspflichtige Rentner Anwendung fin- det. Die Regelung, dass Beitragssatzver?nderungen f?r versiche- rungspflichtige Rentner mit einer zeitlichen Verz?gerung von 3 Monaten gelten, entf?llt. Die Rechtsverordnung nach ? 241 wird mit einer entsprechenden Vorlaufzeit bekannt ge- geben, so dass die Rentenversicherungstr?ger in der Lage sein werden, ihre Datenverarbeitung anzupassen. [...] [...] Im bisherigen RSA-Verfahren wurden die Ausgaben f?r die Entwicklung und Durchf?hrung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programmen) durch einen Aufschlag auf die standardisierten Leistungsausgaben ber?cksichtigt und durch eine Erh?hung des Ausgleichsbedarfssatzes finanziert. Zur Vereinfachung des Ver- fahrens der Ber?cksichtigung dieser Ausgaben und zur Erh?hung der Transparenz erhalten die Krankenkassen k?nftig f?r diese Ausgaben gesonderte Zuweisungen nach ? 270. Das N?here ?ber die Ermittlung und Standardisierung dieser Ausgaben wird in der Rechtsverordnung nach Absatz 7 geregelt. [...] [...] Die Regelung erweitert einerseits die Erm?chtigungsgrund- lage f?r das Bundesministerium f?r Gesundheit, das N?here ?ber die Ermittlung und Durchf?hrung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) in einer Rechtsverordnung zu regeln. Hierzu z?hlen insbesondere die Ermittlung der H?he der Grundpauschale, die der Gesund- heitsfonds den Krankenkassen f?r jeden Versicherten zu- weist, und die Bestimmung der Kriterien ?ber die Zuwei- sung von Aufwendungen f?r satzungsgem??e Mehr- und Erprobungsleistung, Leistungen, auf die kein Rechtsan- spruch besteht, und Verwaltungsausgaben. Andererseits werden mit der Regelung Vorschriften aufgehoben, [...] [...] Regelungen ?ber S?umniszuschl?ge werden auf der Grund- lage der Erm?chtigung in Absatz 7 Satz 1 Nr. 5 vom Bundes- ministerium f?r Gesundheit durch Rechtsverordnung festge- legt. Eine gesetzliche Regelung der S?umniszuschl?ge ist zuk?nftig nicht mehr erforderlich. [...] [...] Um eine flexible Anpassung des Finanzbedarfs der Gesellschaft entsprechend dem Ausbau der Infrastruktur und den dabei durch die Gesellschaft wahrzunehmenden Aufgaben zu erm?glichen, ist eine Anpassung des Finanzbedarfs durch Rechtsverordnung vorgesehen. [...] [...] Geregelt werden sollen insbesondere auch Einzel- heiten zur Zusammenarbeit des Beschlussgremiums mit der Gesch?ftstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie N?heres zur Beteiligung der Hauptamtlichen bei der Vorbereitung der Beschlussvorlagen in Unteraussch?ssen und Arbeitsgruppen. Durch die Rechtsverordnung soll zudem sichergestellt werden, dass bei der vorbereitenden Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss Vertreterinnen und Vertreter der jeweils betroffenen Versorgungsbereiche angemessen einbezogen werden, da die bereichsspezifische Be- setzung der fr?heren Beschlussgremien entfallen ist. [...] [...] Nach Satz 3 ist den Tr?gerorganisationen des Ausschusses sowie den Patientenorganisationen bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung ein Stellungnahmerecht einger?umt. Satz 4 stellt klar, dass insbesondere f?r die nicht hauptamtlichen Unparteiischen die finanziellen Regelungen der sog. Ausschussmitgliederverordnung nach ? 90 Abs. 3 Satz 4 gelten.[...] [...] Die Regelung, dass Beitragssatzver?nderungen f?r versiche- rungspflichtige Rentner mit einer zeitlichen Verz?gerung von 3 Monaten gelten, entf?llt. Die Rechtsverordnung nach ? 241 wird mit einer entsprechenden Vorlaufzeit bekannt ge- geben, so dass die Rentenversicherungstr?ger in der Lage sein werden, ihre Datenverarbeitung anzupassen. Der Ver- weisung auf ? 247 des F?nften Buches Sozialgesetzbuch bedarf es deshalb nicht mehr. [...]
Donnerstag, 8. März 2007
Die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankenversicherung und -versorgung hat sich inzwischen als Tatsache erwiesen.
Doch neben der besseren ?rztlichen Versorgung und k?rzeren Wartezeiten f?r Kunden von privaten Krankenversicherungen gibt es einen weiteren Bereich, in dem GKV-Versicherte erneut hinter den Kunden der PKV anstehen m?ssen:
Bei der Versorgung mit neuen und innovativen Medikamenten.
Dies belegt eine Studie des Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP) mit dem Titel ' Arzneimittelversorgung von Privatversicherten: Die Verordnung von neuen Wirkstoffen'.
[...] Die Untersuchung der Arzneimitteldaten aus dem Jahr 2005 von vier PKV-Unternehmen und der Vergleich der Ergebnisse mit Daten der GKV hat einige interessante Erkenntnisse geliefert.
Sowohl bei der separaten Betrachtung der neuen Wirkstoffe der Jahre 2004 und 2003 als auch beim Vergleich der Innovationsquote und der indikationsbezogenen Indikationsquote zeigte sich, dass Privatversicherte anteilsm??ig mehr neue Wirkstoffe erhalten als Kassenpatienten.
Die indikationsbezogene Innovationsquote ist ?ber alle betrachteten Jahrg?nge bei der PKV h?her als bei der GKV.
Es ist zu vermuten, dass ?rzte im Rahmen ihres Budgets bei GKV-Versicherten eher auf preisg?nstigere Medikamente zur?ckgreifen, statt neue und oftmals teuere Pr?parate zu verordnen.
Das Verordnungsverhalten bei Privatversicherten wird von keiner Restriktion des Gesetzgebers, der Krankenkassen oder der Kassen?rztlichen Vereinigungen beeinflusst, sondern ist nur abh?ngig vom Sachverstand des Arztes, den W?nschen der Patienten und dem gew?hlten Versicherungstarif.
Die h?here Innovationsquote bei Privatversicherten offenbart bei einigen Wirkstoffen, die als Scheininnovationen gesehen werden k?nnen, erhebliche Mehrkosten f?r die private Assekuranz. H?heren Ausgaben steht hier ein geringerer Zusatznutzen gegen?ber. Andere Medikamente, die Privatpatienten h?ufiger verordnet bekommen, zeichnen sich durch eine bessere Wirksamkeit und geringere Nebenwirkungen als die Standardarzneien aus. In diesem Falle profitiert der Privatversicherte von seinem privatrechtlichen Versicherungsvertrag. [...]
Quelle: WIP-Diskussionspapier 1/07 Arzneimittelversorgung von Privatversicherten: Die Verordnung von neuen Wirkstoffen, Dr. Frank Wild
Die vollst?ndige Studie steht hier als PDF-Dokument zum Download bereit.
Mittwoch, 7. März 2007
Der Hype in den Medien um die Gesundheitsreform 2007 ist ein wenig abgeflaut .
Inzwischen werden Zweifel laut, ob die Gr?RaZ ?berhaupt zum 1.4.2007 kommen wird.
So berichtet der ?rztenachrichtendienst, dass die Gesundheitsreform erst zum 1. Mai 2007 kommen wird.
Vielleicht hat unser Bundespr?sident, der ja das letzte Bollwerk gegen diesen Reform-Moloch ist, ein Einsehen, und verweigert einfach die noch n?tige Unterschrift dem Pamphlet GKV-WSG.
Aber selbst dieses Bollwerk k?nnte umgangen werden, so berichtet der ?rztenachrichtendienst: Die Zustimmung von Bundespr?sident Horst K?hler zur Gesundheitsreform gilt nicht als sicher, da es m?glicherweise in einigen zentralen Punkten nicht verfassungsgem?? sein k?nnte.
In den kommenden zwei Wochen wird der Bundespr?sident auf Staatsbesuch in S?damerika sein. Der ?nd hatte ?ber Spekulationen berichtet, dass in seiner Abwesenheit seine Stellvertreter - Bundesratspr?sident Harald Ringstorff (SPD) oder Bundesratsvizepr?sident Peter Harry Carstensen (CDU) - das Gesetz unterzeichnen k?nnten und K?hler so umgangen w?rde.
Quelle: Meldung vom 5.3.07 ?rztenachrichtendienst GmbH
Mit Hinblick auf diese Reform in der Gesamtheit und den voran gegangenen Verwirrungen k?nnte das K?rzel BRD inzwischen auch eine neue Bedeutung erhalten:
Bananen Republik Deutschland
Freitag, 2. März 2007
Nun, ich musste gerade schmunzeln. Nachdem in den Newsfeeds f?r Pressemitteilungen in letzter Zeit immer wieder die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen mit angeblichen Verbesserungen und Anreizen um die einzelnen Versicherten buhlten, tauchte im Newsfeed des Bundesrates heute ein Gesetzentwurf unter der Bezeichnung Drucksache 150/07 mit dem Titel 'Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ' auf.
Ein Zitat: [...] Der Gl?ubiger kann k?nftig zwischen mehreren, miteinander in Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern ausw?hlen, wodurch eine st?rkere Orientierung am Eintritt des Vollstreckungserfolgs zu erwarten ist. [...]
Quelle: Bundesrat Gesetzesantrag Drucksache 150/07
Das kommt doch irgendwo bekannt vor, ein Zitat aus dem GKV-WSG, auch bekannt unter dem Namen Gesundheitsreform 2007: [...] Die Beziehungen zwischen Patienten und ?rzten, Versicherten und Kassen, Kassen und Leistungserbringern werden transparenter, flexibler und noch st?rker wettbewerblich ausgestaltet. Dies wird erreicht u. a. durch Wahltarife, gr??ere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues ?rztliches Honorierungswesen, Kosten- Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln, bessere Verzahnung des ambulanten und des station?ren Sektors, Ausbau der integrierten Versorgung und durch Straffung der Verbandsstrukturen.
Mit der Einrichtung eines Gesundheitsfonds werden der Wettbewerb zwischen den Kassen und die Anreize f?r die wirtschaftliche Verwendung der Einnahmen sowie f?r mehr innovative Angebote der Kassen erh?ht. Zusammen mit der Vereinfachung und Verbesserung des Risikostrukturausgleichs wird die Grundlage f?r einen intensivierten und chancengleichen Wettbewerb zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen Versorgung gelegt. Es wird eine Weiterentwicklung hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Nutzen der Versicherten und Patienten eingeleitet. Der Beitragssatz wird per Rechtsverordnung festgelegt. Kassen, die mit den Fondsmitteln nicht auskommen, m?ssen entsprechende Fehlbetr?ge ausgleichen. Neben der Organisation einer m?glichst kosteng?nstigen Versorgung und dem Angebot von Kosten sparenden Tarifen f?r ihre Versicherten erhalten die Krankenkassen die M?glichkeit, von ihren Mitgliedern ? bei einer Begrenzung auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ? einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben. Erwirtschaften Kassen ?bersch?sse, k?nnen sie diese an ihre Versicherten aussch?tten. [...]
Quelle: Beschlussempfehlung des Ausschusses f?r Gesundheit Drucksache 16/4200
Viele Worte f?r eine doch verfahrene Situation. Und das Beste ist, diese vielen, salbungsvolle Worte werden wohl nichts an der Situation ver?ndern.
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