Montag, 11. August 2008
Nun, die Anw?lte wurden wegen des Content-Diebstahls dann doch nicht mehr besch?ftigt. Allerdings gebietet es meiner Meinung nach der Anstand mal zumindest ein kleines ' Entschuldigung, es kommt nicht wieder vor' beim Gesch?digten vorzubringen.
Allerdings leben wir in einer doch sehr vernetzten Welt, und die einzige Aussage vom Content-Dieb ist diese hier:
[...] wenngleich mir nicht bewusst ist, welchen Inhalt Sie meinen, habe ich den gesamten Inhalt der Rubrik Versicherung gel?scht.
Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt und verbleibe, mit freundlichen Gr??en
Matthias Naversnik
-weiterhilfe.de-
O tempora, o mores kann man da nur sagen.
Freitag, 8. August 2008
Wow ich bin echt ?berrascht, wie einfach es sich einige Webmaster (oder sollte man besser sagen Adsense-Werbetr?ger) machen:
Gestern wurde unsere Webseite mal wieder mit Copyscape ?berpr?ft, und siehe da, es ist schon interessant zu sehen, dass die eigenen Inhalte wortw?rtlich kopiert wurden:
Original:
Raubkopie:
Und was macht man als Beklauter?
Man schreibt eine Mail:
[...] Sehr geehrter Herr Naversnik,
wir fordern Sie hiermit auf, alle Inhalte unserer Internetpr?senz versicherungguenstig.com bzw. http://blog.versicherungguenstig.com von dem Portal http://www.weiterhilfe.de zu l?schen.
Laut Denic sind Sie Domaininhaber und Betreiber der Webseite http://www.weiterhilfe.de.
F?r die L?schung aller Inhalte sehe ich auch eine Frist bis 8.8.2008 16:00 Uhr vor. Nach fruchtlosen Verstreichen dieser Frist werden wir ohne weitere Ank?ndigung rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Bitte weisen Sie die L?schung aller widerrechtlich kopierten Inhalte innerhalb der genannten Frist nach.
[...]
Ob nun die Anw?lte heute noch Arbeit bekommen?
Dienstag, 10. Juni 2008
Die private Krankenversicherung hat bis jetzt alle Angriffe von reformw?tigen Politikern ?berstanden, doch nun kommt der Z?ndstoff, der das gesamte System der PKV in Flammen aufgehen lassen k?nnte aus den eigenen Reihen.
Die gro?en Krankenversicherungsgesellschaften wie die Allianz, Axa und Ergo wollen laut einem Arbeitspapier das Gesch?ftsmodell der Privatkrankenkassen abschaffen und statt dessen eine Einheitsversicherung einf?hren.
K?nftig sollen die privaten Versicherungsgesellschaften eine Einheitspr?mien erheben und zwar unabh?ngig von Alter und Geschlecht (das kommt mir doch irgendwie bekannt, klingt nach der guten alten B?rgerversicherung der SPD aus der ?ra der Gesundheitsreform 2007) und alle Privatkrankenkassen w?rden diese Grundsicherung zu denselben Konditionen anbieten. Zeitgleich w?rde die Gesundheitspr?fung abgeschafft werden und Beitr?ge der Kinder in der PKV w?rden aus Steuermitteln des Staates ?bernommen werden.
Zeitgleich w?rden die einzelnen privaten Versicherer zu diesem Basisschutz Ad-Ons in Form von Krankenzusatzversicherungen anbieten.
Grundtenor dieses Arbeitspapiers ist in wenigen Worten: Die Trennung zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen wird damit faktisch abgeschafft.
Dann sei mir eine Frage erlaubt: Wenn die gro?en Versicherungsunternehmen wie die Allianz die Abschaffung der privaten Krankenkasse freiwillig und aus eigenen St?cken fordert, wieso zum Geier klagt eben genau die Allianz gegen das GKV-WSG, besser bekannt unter dem Namen Gesundheitsreform 2007?
Donnerstag, 27. März 2008
Gerade flattert die Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Haupts?chlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsst?rkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Gesch?ftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen Basistarif stehen PKV-Unternehmen grunds?tzlich unter Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabh?ngig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschl?sse und Risikozuschl?ge laut dem GKV-WSG nicht zul?ssig und dadurch wird die risikoad?quate Kalkulation der Beitr?ge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum gef?hrt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Ref?rmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingeh?rt: Im M?lleimer der Geschichte
Freitag, 14. März 2008
Das Handelsblatt meldet gerade, dass der Merkel-Murks Teil 3 oder auch Tri-Tra-Tr Ulla Schmidts Reformwahn die H?rde Bundestag inzwischen passiert hat.
Wie auch bei der Gesundheitsreform wurde das Ref?rmchen, das keinerlei Wirkung bei der Sicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegen die demographische Entwicklung der Bev?lkerung hat, von unseren Volksvertretern abgesegnet.
Hier nochmal einige Punkte, die kurzfristig als Unique Point of Sale dem Stimmvolk unter die Nase gerieben werden:
- Altersverwirrte und psychisch Kranke bekommen zus?tzliche Leistungen
- Es werden Pflegest?tzpunkte eingerichtet
- Es werden Fallmanager eingef?hrt.
- Pflegende Angeh?rige haben nun Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, in der sie weiterhin sozialversichert sind.
- Dar?ber hinaus wird ein Freistellungsanspruch f?r bis zu zehn Arbeitstage f?r pflegende Angeh?rige eingef?hrt.
- Der T?V wird zuk?nftig einmal im Jahr die Pflegeheime einer ?berpr?fung unterziehen
- Die Ergebnisse dieser Pr?fungen werden in 'verst?ndlicher Form' ver?ffentlicht
- Pflegekr?fte sollen zuk?nftig zu orts?blichen Geh?ltern bezahlt werden
Achja, eines kann man heute schon ?ber diese Pflegereform sagen: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird teurer
Montag, 3. März 2008
Einen interessanten Artikel gibt es bei der Frankfurter Allgemeinen zu lesen:
41 Prozent leben in Deutschland laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes von Ihrer H?nde Arbeit. 28 Prozent der B?rger, zumeist Kinder, werden durch Angeh?rige versorgt. 22 Prozent beziehen Rente oder Pension und 6 Prozent der Befragten bestreiten mit Arbeitslosengeld I oder II ihren Lebensunterhalt.
Donnerstag, 17. Januar 2008
Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist seit dem 1.1.2009 in Kraft.
Die Versicherungsgesellschaften haben es zum gro?en Teil bis heute noch nicht fertig gebracht, eine erste Kundeninformation zum VVG zu ver?ffentlichen.
Dies hat nun das Bundesministerium der Justiz mit einer Info-Brosch?re zum Thema Versicherungsvertragsgesetz getan.
Manchmal ist der Staat doch schneller als die Versicherungsunternehmen
Montag, 12. November 2007
Die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden des Bundesministeriums f?r Gesundheit und des Bundesministeriums f?r Ern?hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellen einen erweiterten Zugriff auf Arzneimittelinformationen zur Verf?gung:
Seit Neuestem kann man sich ?ber das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de ?ber die einzelnen Medikamente informieren, z.B. wie die einzelen Medikamente eingenommen werden, wer der Inhaber der Zulassung ist bis hin zur Packungsbeilagen.
Dies gilt f?r alle Medikamente, die seit September 2005 die Zulassung durch die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden beantragt haben.
Mittwoch, 31. Oktober 2007
Manche Versicherungsvermittler betreiben die alte Schule des Versicherungsvertriebs:
Da werden Adressen angekauft, der Vermittler wirft sich ins feinste Tuch und dann werden Klinken geputzt mit dem fr?hlichen Spruch Haben Sie sich Ihre staatlichen F?rderungen schon gesichert?
Peinlich ist nur, wenn dem Herrn leider so Kleinigkeiten wie die Versicherungsvermittlungsverordnung entgangen sind.
Nun sehen wir es mal so, die Altbest?nde an Visitenkarten sind dann sicherlich irgendwann mal aufgebraucht.
Montag, 29. Oktober 2007
Die meisten Webseiten-Betreiber kennen die W?hrung des kleinen gr?nen Balkens in dem Google-Toolbar vor allem aus dem Bereich des Linktausch.
Je l?nger der gr?ne Balken war, desto besser.
Diese Versessenheit auf den m?glichst langen Pagerank-Toolbar-Balken hat zu einem sehr lukrativen Markt gef?hrt, in dem Betreiber von Seiten mit hohem Pagerank Wert Textlinks vermietet haben.

Der Marktf?hrer, um nicht zu sagen Monopolist der Suchmaschinen, Google hat diese Ware Textlink ganz konsequent entwertet, und sehr viele der Seiten mit hohem Pagerank abgewertet.
Und jetzt?
Nachdem sich die erste Panik gelegt hat, kann man wohl nur zur Ruhe raten 'Abwarten und Tee trinken'.
Die gefl?gelten Worte 'Content rules' gewinnen wieder mehr an Wert.
Donnerstag, 27. September 2007
Das Rentenalter wurde ja bereits f?r alle nach 1964 geborenen angehoben, wobei das Rentenalter langsam auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Nun zieht auch die betriebliche Altersversorgung nach.
Haufe-Online meldet soeben, dass das Mindestrentenalter in der betrieblichen Altersversorgung ab 2012 auf das 62. Lebensjahr angepasst werden soll. Zeitgleich wird auch f?r die weiteren staatlich gef?rderten Altersversorgungen wie die Riester-Rente und R?rup-Rente das Mindestalter f?r den Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr angehoben.
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) besch?ftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den f?r den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war dar?ber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gem?? ? 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kl?ger Schadensersatz in H?he von 2.512.-EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in H?he von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im ?brigen abgewiesen. Dem Kl?ger stehe zwar kein Anspruch nach ? 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen f?r ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen k?nne, nach M?glichkeit fr?hzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es n?tig sein sollte, m?glichst fr?hzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen m?chte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro f?r einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Montag, 24. September 2007
Das 174 . Oktoberfest hat begonnen und zieht in gewohntem Umfang die Besucher in seinen Bann. Dass der bierseelige Schunkler und Tanz auf der Bank oder dem Tisch im Festzelt kann durchaus ein juristisches Nachspiel haben kann zeigt ein Proze? vor dem Amtsgericht M?nchen.
Das Amtsgericht M?nchen sich in dem Verfahren (AZ. 155 C 4107/07 vom 12.6.07) mit dem Tanzen, Singen und Schunkeln im Festzelt des Schottenhammel Festzelt im letzten Jahr befassen m?ssen.
Die Beklagte stieg auf die Sitzbank und st?rzte nach einem Rempler in dem Gedr?nge auf den hinter ihr sitzenden Kl?ger. Dieser verletzte sich, nachdem er gerade an seiner Ma? trinken wollte, an einem Zahn. Der Verletzte forderte von der ungest?men T?nzerin ein Schmerzensgeld in H?he von 500 Euro.
Das Amtsgericht M?nchen stellte fest, dass das Oktoberfest keinen rechtsfreien Raum darstelle. Grunds?tzlich habe man sich sorgf?ltig und umsichtig zu verhalten. Es ist zwar inzwischen ?blich, dass auf den Sitzm?beln und Tischen getanzt wird, aber dennoch hat der Einzelne die Verpflichtung, die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man sein Gleichgewicht verlieren k?nne, sei es durch einen Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten. Daher hafte man auch, wenn dann tats?chlich der Fall eintrete, dass man auf einen anderen Gast st?rze. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu ber?cksichtigen, dass Verletzungen im Zahnbereich grunds?tzlich sehr schmerzhaft seien, weil der Kopfbereich zu den schmerzempfindlichsten Stellen des K?rpers geh?re. Allerdings habe der Schaden durch eine Gl?ttung der Kanten des Zahnes behoben werden k?nnen. Sp?tfolgen seien nicht zu bef?rchten. Au?erdem trage der Gesch?digte auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine Umgebung zu beobachten habe und wisse, dass Personen, die hinter ihm auf der Bank st?nden umfallen k?nnen. Insgesamt seien daher 500 Euro Schmerzensgeld angemessen.
Quelle: Pressemitteilung des AG M?nchen als PDF Dokument.
Da kann man nur empfehlen, den Schunkler auf der Bierbank sein zu lassen.
Samstag, 22. September 2007
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angek?ndigt, in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmem?glichkeit der Alterungsr?ckstellungen bei dem Wechsel der PKV verst??t gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen m?ssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt l?uft die Jahresfrist f?r die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
|