Dienstag, 10. Juni 2008
Die private Krankenversicherung hat bis jetzt alle Angriffe von reformwütigen Politikern überstanden, doch nun kommt der Zündstoff, der das gesamte System der PKV in Flammen aufgehen lassen könnte aus den eigenen Reihen.
Die großen Krankenversicherungsgesellschaften wie die Allianz, Axa und Ergo wollen laut einem Arbeitspapier das Geschäftsmodell der Privatkrankenkassen abschaffen und statt dessen eine Einheitsversicherung einführen.
Künftig sollen die privaten Versicherungsgesellschaften eine Einheitsprämien erheben und zwar unabhängig von Alter und Geschlecht (das kommt mir doch irgendwie bekannt, klingt nach der guten alten Bürgerversicherung der SPD aus der Ära der Gesundheitsreform 2007) und alle Privatkrankenkassen würden diese Grundsicherung zu denselben Konditionen anbieten. Zeitgleich würde die Gesundheitsprüfung abgeschafft werden und Beiträge der Kinder in der PKV würden aus Steuermitteln des Staates übernommen werden.
Zeitgleich würden die einzelnen privaten Versicherer zu diesem Basisschutz Ad-Ons in Form von Krankenzusatzversicherungen anbieten.
Grundtenor dieses Arbeitspapiers ist in wenigen Worten: Die Trennung zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen wird damit faktisch abgeschafft.
Dann sei mir eine Frage erlaubt: Wenn die großen Versicherungsunternehmen wie die Allianz die Abschaffung der privaten Krankenkasse freiwillig und aus eigenen Stücken fordert, wieso zum Geier klagt eben genau die Allianz gegen das GKV-WSG, besser bekannt unter dem Namen Gesundheitsreform 2007?
Donnerstag, 27. März 2008
Gerade flattert die Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Hauptsächlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge laut dem GKV-WSG nicht zulässig und dadurch wird die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum geführt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Reförmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingehört: Im Mülleimer der Geschichte
Freitag, 14. März 2008
Das Handelsblatt meldet gerade, dass der Merkel-Murks Teil 3 oder auch Tri-Tra-Tr Ulla Schmidts Reformwahn die Hürde Bundestag inzwischen passiert hat.
Wie auch bei der Gesundheitsreform wurde das Reförmchen, das keinerlei Wirkung bei der Sicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegen die demographische Entwicklung der Bevölkerung hat, von unseren Volksvertretern abgesegnet.
Hier nochmal einige Punkte, die kurzfristig als Unique Point of Sale dem Stimmvolk unter die Nase gerieben werden:
- Altersverwirrte und psychisch Kranke bekommen zusätzliche Leistungen
- Es werden Pflegestützpunkte eingerichtet
- Es werden Fallmanager eingeführt.
- Pflegende Angehörige haben nun Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, in der sie weiterhin sozialversichert sind.
- Darüber hinaus wird ein Freistellungsanspruch für bis zu zehn Arbeitstage für pflegende Angehörige eingeführt.
- Der TÜV wird zukünftig einmal im Jahr die Pflegeheime einer Überprüfung unterziehen
- Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in 'verständlicher Form' veröffentlicht
- Pflegekräfte sollen zukünftig zu ortsüblichen Gehältern bezahlt werden
Achja, eines kann man heute schon über diese Pflegereform sagen: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird teurer
Montag, 3. März 2008
Einen interessanten Artikel gibt es bei der Frankfurter Allgemeinen zu lesen:
41 Prozent leben in Deutschland laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes von Ihrer Hände Arbeit. 28 Prozent der Bürger, zumeist Kinder, werden durch Angehörige versorgt. 22 Prozent beziehen Rente oder Pension und 6 Prozent der Befragten bestreiten mit Arbeitslosengeld I oder II ihren Lebensunterhalt.
Donnerstag, 17. Januar 2008
Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist seit dem 1.1.2009 in Kraft.
Die Versicherungsgesellschaften haben es zum großen Teil bis heute noch nicht fertig gebracht, eine erste Kundeninformation zum VVG zu veröffentlichen.
Dies hat nun das Bundesministerium der Justiz mit einer Info-Broschüre zum Thema Versicherungsvertragsgesetz getan.
Manchmal ist der Staat doch schneller als die Versicherungsunternehmen
Montag, 12. November 2007
Die Arzneimittel-Zulassungsbehörden des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellen einen erweiterten Zugriff auf Arzneimittelinformationen zur Verfügung:
Seit Neuestem kann man sich über das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de über die einzelnen Medikamente informieren, z.B. wie die einzelen Medikamente eingenommen werden, wer der Inhaber der Zulassung ist bis hin zur Packungsbeilagen.
Dies gilt für alle Medikamente, die seit September 2005 die Zulassung durch die Arzneimittel-Zulassungsbehörden beantragt haben.
Mittwoch, 31. Oktober 2007
Manche Versicherungsvermittler betreiben die alte Schule des Versicherungsvertriebs:
Da werden Adressen angekauft, der Vermittler wirft sich ins feinste Tuch und dann werden Klinken geputzt mit dem fröhlichen Spruch Haben Sie sich Ihre staatlichen Förderungen schon gesichert?
Peinlich ist nur, wenn dem Herrn leider so Kleinigkeiten wie die Versicherungsvermittlungsverordnung entgangen sind.
Nun sehen wir es mal so, die Altbestände an Visitenkarten sind dann sicherlich irgendwann mal aufgebraucht.
Montag, 29. Oktober 2007
Die meisten Webseiten-Betreiber kennen die Währung des kleinen grünen Balkens in dem Google-Toolbar vor allem aus dem Bereich des Linktausch.
Je länger der grüne Balken war, desto besser.
Diese Versessenheit auf den möglichst langen Pagerank-Toolbar-Balken hat zu einem sehr lukrativen Markt geführt, in dem Betreiber von Seiten mit hohem Pagerank Wert Textlinks vermietet haben.

Der Marktführer, um nicht zu sagen Monopolist der Suchmaschinen, Google hat diese Ware Textlink ganz konsequent entwertet, und sehr viele der Seiten mit hohem Pagerank abgewertet.
Und jetzt?
Nachdem sich die erste Panik gelegt hat, kann man wohl nur zur Ruhe raten 'Abwarten und Tee trinken'.
Die geflügelten Worte 'Content rules' gewinnen wieder mehr an Wert.
Donnerstag, 27. September 2007
Das Rentenalter wurde ja bereits für alle nach 1964 geborenen angehoben, wobei das Rentenalter langsam auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Nun zieht auch die betriebliche Altersversorgung nach.
Haufe-Online meldet soeben, dass das Mindestrentenalter in der betrieblichen Altersversorgung ab 2012 auf das 62. Lebensjahr angepasst werden soll. Zeitgleich wird auch für die weiteren staatlich geförderten Altersversorgungen wie die Riester-Rente und Rürup-Rente das Mindestalter für den Rentenbeginn auf das 62. Lebensjahr angehoben.
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) beschäftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den für den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war darüber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gemäß § 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.512.-EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Dem Kläger stehe zwar kein Anspruch nach § 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen für ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen könne, nach Möglichkeit frühzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es nötig sein sollte, möglichst frühzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen möchte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro für einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Montag, 24. September 2007
Das 174 . Oktoberfest hat begonnen und zieht in gewohntem Umfang die Besucher in seinen Bann. Dass der bierseelige Schunkler und Tanz auf der Bank oder dem Tisch im Festzelt kann durchaus ein juristisches Nachspiel haben kann zeigt ein Prozeß vor dem Amtsgericht München.
Das Amtsgericht München sich in dem Verfahren (AZ. 155 C 4107/07 vom 12.6.07) mit dem Tanzen, Singen und Schunkeln im Festzelt des Schottenhammel Festzelt im letzten Jahr befassen müssen.
Die Beklagte stieg auf die Sitzbank und stürzte nach einem Rempler in dem Gedränge auf den hinter ihr sitzenden Kläger. Dieser verletzte sich, nachdem er gerade an seiner Maß trinken wollte, an einem Zahn. Der Verletzte forderte von der ungestümen Tänzerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.
Das Amtsgericht München stellte fest, dass das Oktoberfest keinen rechtsfreien Raum darstelle. Grundsätzlich habe man sich sorgfältig und umsichtig zu verhalten. Es ist zwar inzwischen üblich, dass auf den Sitzmöbeln und Tischen getanzt wird, aber dennoch hat der Einzelne die Verpflichtung, die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man sein Gleichgewicht verlieren könne, sei es durch einen Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten. Daher hafte man auch, wenn dann tatsächlich der Fall eintrete, dass man auf einen anderen Gast stürze. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu berücksichtigen, dass Verletzungen im Zahnbereich grundsätzlich sehr schmerzhaft seien, weil der Kopfbereich zu den schmerzempfindlichsten Stellen des Körpers gehöre. Allerdings habe der Schaden durch eine Glättung der Kanten des Zahnes behoben werden können. Spätfolgen seien nicht zu befürchten. Außerdem trage der Geschädigte auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine Umgebung zu beobachten habe und wisse, dass Personen, die hinter ihm auf der Bank stünden umfallen können. Insgesamt seien daher 500 Euro Schmerzensgeld angemessen.
Quelle: Pressemitteilung des AG München als PDF Dokument.
Da kann man nur empfehlen, den Schunkler auf der Bierbank sein zu lassen.
Samstag, 22. September 2007
den Bundesrat abgesegnet worden und tritt zum 1.1.2008, wie bereits angekündigt, in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 21.9.07
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilität der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmemöglichkeit der Alterungsrückstellungen bei dem Wechsel der PKV verstößt gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen müssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt läuft die Jahresfrist für die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Soeben erreichen uns die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2008. Diese Rechengrößen bedürfen noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hier nun die voraussichtlichen Werte:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer: 5300 Euro im Monat
Neue Bundesländern: 4500 Euro im Monat.
Diese Werte gelten sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3600 Euro monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 6 SGB V erhöht sich von bisher 47700 Euro um 450 EUR auf 48150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) erhöht sich um 450 Euro auf 43200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3600 Euro
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße für die alten Bundesländern beträgt pro Jahr 29820 Euro bzw. 2485 Euro im Monat. Für die neuen Bundesländern beträgt sie 25200 Euro jährlich oder monatlich 2100 Euro.
Donnerstag, 13. September 2007
Die unerwünschten Anrufe kennt jeder:
Da wird geworben für einzigartige Anlagemöglichkeiten, die neuen Telefontarife eines unbekannten Anbieters und zu guter letzt die Schweinehälften, die nur am Telefon durch den Call-Center Agent gekauft werden können.
Damit dürfte nach dem Vorschlag von Justizministerin Zypries endgültig Schluss sein:
Frau Zypries will ein eklatant hohes Bußgeld für unerwünschte Cold-Calls per Gesetz durchsetzen.
In dem Gesetz soll unter anderem stehen, dass Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung untersagt ist. Bei Verstößen sollen den Call Centern bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen. Von einer vergleichbaren Summe ist die Rede, wenn Unternehmen gegen das angedachte Verbot der Rufnummernunterdrückung verstoßen. Verbraucher soll dadurch erleichtert werden, den Anrufer zu identifizieren. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Die Frage die sich stellt ist einfach: Wie soll ein Versicherungsmakler die Interessenten und Kunden über Neuerungen informieren?
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