Auch das Thema "Rente" birgt einige Neuerungen.
Rentner, die 2006 zum ersten Mal staatliche Rente beziehen, m?ssen mehr versteuern als Rentner, die bereits 2005 Rente bezogen. In Zahlen ausgedr?ckt bedeutet dies, dass nach der neuen Fassung 52 Prozent der
Rente steuerpflichtig sind. 48 Prozent bleiben steuerfrei. Wichtig dabei ist, dass dieser Satz
nicht prozentual festgeschrieben ist, sonder vielmehr
nominal.
Wenn ein Rentner 1.000 Euro Rente erh?lt, sind somit 520 Euro steuerpflichtig. 480 Euro erh?lt der Rentner steuerfrei.
Diese 480 Euro sind der pers?nliche Freibetrag, der f?r die Dauer des Rentenbezugs festgeschrieben wird.