Montag, 30. Juli 2007
Die Versicherungsvermittlungsverordnung oder besser bekannt unter EU-Vermittlerrichtlinie bringt einige neue Begriffe mit sich.
Ich bin gerade eben dabei diese ins Stichwortverzeichnis auf versicherungguenstig.com einzupflegen.
Mittwoch, 18. Juli 2007
Das Statistische Bundesamt versüßt den Morgen mit der Pressemitteilung zur Sozialversicherung:
Das große Geheimnis der Bundesregierung ist nun keins mehr, die gesetzliche Sozialversicherung steckt im 1. Quartal 2007 mit 3,4 Milliarden Euro in den Miesen.
Selbst das liebste Steckenpferd unserer Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, die gesetzliche Krankenversicherung, steckt trotz der Gesundheitsreform dick in den Miesen:
Die gesetzliche Krankenversicherung wies ein leichtes Defizit von 0,8 Milliarden Euro auf, 0,4 Milliarden Euro weniger als im ersten Quartal 2006. Ob die Gesundheitsreform wirklich dem Defizit entgegen wirkt?
Dienstag, 10. Juli 2007
Das VersicherungsJournal berichtet in der heutigen Ausgabe, dass das Universum doch kein Einsehen hat mit der Bevölkerung: Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung kommt nun doch, zumindest wenn es nach Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht.
Ist das wieder mal eins der Reformwerke, die dem Volk aufgedrückt werden, um im politischen Leben für die eigene Partei eine Reform verbuchen?
Uns-Ulla Schmidt, verantwortlich für die Gesundheitsreform und die Reform der Pflegeversicherung, verfährt nach diesem Prinzip.
Reform, Reform, Reform und an diese Legislaturperiode denken.
Mittwoch, 4. Juli 2007
Manchmal hat das Universum ein Einsehen und verschont den ohnehin schon gequälten Bundesbürger von einer weiteren Reform.
Aufgrund der zeitlichen Enge wird die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung wohl nicht kommen, zumindest nicht mehr in diesem Jahr.
Dies berichtet das Handelsblatt in seiner Online Ausgabe. Zielsetzung dieser Reform soll sein, dass die etwa 9 Milliarden Euro jährlich effizienter einzusetzen. Durch eine Zusammenführung der öffentlichen und gewerblichen Unfallkassen und der Aufteilung der bisherigen Altlasten soll einiges an Kosten eingespart werden.
Montag, 2. Juli 2007
Es ist soweit. Wir sind endlich in Second Life vertreten. Wieder mal ist das Team von versicherungguenstig.com am Puls der Zeit. Nachdem wir die ersten waren die eine echte Live Beratung zum Thema Versicherungen über das Internet angeboten haben, bieten wir ab heute Informationen zum Thema Versicherungen und vor allem zur privaten Krankenversicherung in Second Life an.
Ein Danke geht an das Team der Second Life Agentur In World Professionals, die unseren Auftritt erst ermöglicht haben.
Hier geht es zu unserem Büro in Second Life
Dienstag, 26. Juni 2007
Der Paragraph 16 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird den wenigsten Kunden etwas sagen.
Dort heißt es so wunderschön
Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.
Nun, was passiert, wenn der Kunde entsprechend der geforderten Anzeigepflicht bei Antragsstellung am heimischen Wohnzimmertisch alle Informationen über Vorerkrankungen macht und der Versicherungsvertreter einige wichtige Punkte unter den Tisch fallen lässt? Der Vertrag kommt zustande, der Kunde bezahlt und der Versicherungsvermittler freut sich über die Provision. Allerdings nur solange, bis ein Schadensfall eintritt.
So ist es in dem vorliegenden Fall geschehen, den das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1U 181/06 vom 23.4.2007) zu entscheiden hatte.
Ein Interessent schloss eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung (BUZ) ab. Auf die Frage nach dem Gesundheitszustand antwortete der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß, dass er unter Rückenbeschwerden leide. Der Versicherungsvertreter nahm diese Rückenbeschwerden als Bagatelle und beantwortete die Frage im Antrag mit 'keine Vorerkrankung'.
Fünf Jahre nach Vertragsabschluss wurde der Kunde berufsunfähig und wollte Leistungen aus der BUZ erhalten.
Die Versicherung lehnte dies ab mit dem Hinweis auf die Vorvertragliche Anzeigepflicht.
Dagegen klagte der Betroffene und bekam in der zweiten Instanz vor dem OLG Bamberg recht.
Ein Versicherungsunternehmen muss sich die Kenntnis des Versicherungsvertreters von einer Vorerkrankung des Versicherten auch dann zurechnen lassen muss, wenn der Versicherungsagent ihr dies verschwiegen hat.
Fazit: Wenn der Versicherungsvermittler den Antrag ausfüllt, so überprüfen Sie bitte alle Angaben, die im Antrag stehen. Haben Sie keine Angst davor, etwaige Vorerkrankungen anzugeben und belegen Sie alle Angaben wenn nötig mit Attesten und Untersuchungsberichten Ihrer Ärzte. Bestehen Sie darauf, dass alle Angaben im Antrag vermerkt sind. Ansonsten kommt das böse Erwachen im Leistungsfall.
Dienstag, 22. Mai 2007
Seit dem heutigen Tage ist die Versicherungsvermittlungsverordnung in Kraft.
Die Zeiten, in denen jeder einfach aufs Gewerbeamt laufen konnte und sich nach der Anmeldung Versicherungsvermittler etc. nennen konnte, sind vorbei.
Endlich mal ein sinnvolles Gesetz, um die Qualität der Beratung und die Kundenorientierung im Versicherungsgewerbe zu gewährleisten.
Wenn nun das kleine Wörtchen wenn nicht wäre.
Nicht alle Pferdefüße wurden aus dem Gesetz entfernt. So gibt es die Regelung, dass z.B. Versicherungsvermittler die bereits seit 31. August 2000 durchgehend Versicherungen verkauft haben, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen. Gleiches gilt, für Versicherungsvermittler, welche eben nur für ein Unternehmen arbeiten.
Vom Grundsatz her, wie gesagt, ist die Versicherungsvermittlungsverordnung echt ein Meilenstein in der Versicherungsbranche. Spannend wird es allerdings jetzt, welche Wege und Schlupflöcher aufgetan werden, um die Verordnung zu umgehen.
Mittwoch, 2. Mai 2007
Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Geschäftsführer beschäftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Geschäftsführer so richtig schön hoffähig macht.
Spitze Zungen können nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupflöcher schließt um die Sozialkassen mit möglichst viel Geld zu füllen.
Das vollständige Urteil können Sie hier finden.
Noch Fragen zur Versicherungspflicht? Wir helfen Ihnen gerne.
Dienstag, 27. März 2007
In dem Artikel hatten ich die Leser ja bereits darauf hingewiesen, möglichst das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag, sprich die AVB vor allem im Rahmen der PKV, genau zu studieren.
Klar die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in reinstem 'Versicherungs-Deutsch' geschrieben, aber wenn man ein Auto kauft setzt man sich ja auch hin und überlegt sich welche Sonderausstattung und Leistungsmerkmale der Wagen haben soll.
Aber lassen wir das Predigen, gehen wir auf den aktuellen Fall, der vor dem OLG Koblenz (AZ: 10 U 1615/05 , Urteil vom 27.10.2006) entschieden wurde.
Interessant ist dieser Fall vor allem deswegen, weil hier ein Urteil im Sinne des Verbrauchers gefällt wurde.
Kurz und gut, das OLG Koblenz sieht den Versicherungsvertreter in der Pflicht, dem potentiellen Neukunden den Leistungsumfang der angebotenen Versicherung vollständig zu erklären.
Wünscht der Kunde gegenüber dem Versicherungsvertreter, der ihn abzuwerben versucht, einen Versicherungsschutz wie bisher bei seinem alten Versicherer und ermittelt der Vertreter diesen Umfang nicht hinreichend mit der Folge, dass der Kunde bei dem neuen Versicherer einen weniger weitreichenden Versicherungsschutz erhält, so haftet der Versicherer aus c.i.c. (Haftung aus Vorvertragsverhältnis, Anm. der Redaktion) auf Schadensersatz, wenn ein Ereignis eintritt, das nach dem alten Vertrag versichert gewesen wäre, nach dem neuen aber nicht versichert ist. Der Versicherer muss in diesem Fall unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes grundsätzlich Deckung gewähren.
Vorbei sind die Zeiten der Spüche wie 'Das können Sie bei uns aber bei gleichen Leistungen auch billiger haben. Und meine Betreuung ist sowieso besser'
Ein dickes Lob für dieses Urteil an den 10. Zivilsenat des OLG Koblenz.
Achja, wer sich das 'Juristendeutsch' wirklich antun will, hier steht das Urteil als Download zur Verfügung.
Montag, 26. März 2007
Der Bundesrat berät über die lange angekündigte Versicherungsvermittlungsverordnung.
Bisher konnte jeder Treppen-Terrier oder Drücker für Versicherungen werden, der nur ein Gewerbe anmelden konnte. Dies ändert sich nun.
Die wesentlichen Neuerungen in der Versicherungsvermittlungsverordnung (welch ein Wort) sind:
- Versicherungsvermittler müssen Sachkunde und Fachwissen durch eine Prüfung nachweisen
- Alle Versicherungsvermittler müssen sich registrieren lassen und brauchen eine Erlaubnis
- Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird für Vermittler (wie für Versicherungsmakler ja bisher auch schon) wie der name schon sagt, zur Pflicht
- und zu guter Letzt, Verkaufsgespräche betreffend der einzelnen Versicherungen müssen dokumentiert werden.
Damit dürften wohl die 'schwarzen Schafe' in der Versicherungsbranche weitestgehend ausgefiltert werden. Angebote im Netz wie ' private Krankenversicherung für 59,99 Euro monatlich' dürften dann wohl der Vergangenheit angehören, denn niemand mit wirklich Ahnung im Segment der privaten Krankenversicherungen kann mit ruhigem Gewissen diese Angebote unterbreiten, von der Beratungshaftung mal ganz zu schweigen.
Montag, 25. Dezember 2006
Im allgemeinen Weihnachtstrubel (by the way: Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest) wäre fast eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes untergegangen: Die gesetzliche Sozialversicherung (also gesetzliche Krankenkassen, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit ) verbucht in den ersten drei Quartalen 2006 ein Plus in Höhe von 10,6 Milliarden Euro.
Maßgeblich für diese Entwicklung waren die gesetzliche Rentenversicherung (Überschuss Januar bis September 2006: 4,4 Milliarden Euro; Defizit im vergleichbaren Vorjahreszeitraum: 5,3 Milliarden Euro) und die Bundesagentur für Arbeit (Überschuss in den ersten neun Monaten 2006: 6,3 Milliarden Euro; Defizit im Zeitraum Januar bis Ende September 2005: 3,1 Milliarden Euro). Der hohe Überschuss dieser beiden Zweige der Sozialversicherung resultierte vor allem aus höheren Beitragseinnahmen (gesetzliche Rentenversicherung: + 10,7 Milliarden Euro; Bundesagentur für Arbeit: + 3,6 Milliarden Euro) aufgrund der Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge im Jahr 2006. Ebenfalls aus dem Vorziehen der Fälligkeit der Beitragszahlung erklärt sich der Überschuss bei der Pflegeversicherung (0,3 Milliarden Euro im ersten bis dritten Quartal 2006). Die gesetzliche Krankenkassen schlossen im Zeitraum Januar bis Ende September 2006 mit einem leichten Defizit von 0,3 Milliarden Euro ab.
Quelle: Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 22. Dezember 2006
Interessant an dieser Pressemitteilung ist, dass der Taschenspieler-Trick oder besser die Bilanzkosmetik, sprich die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber, die Ergebnisse der Sozialversicherung doch erheblich beschönigt. Frei nach Winston Churchill Ich glaube nur an Statistiken, die ich selbst gefälscht habe.
Donnerstag, 7. Dezember 2006
Für alle die noch keine Weihnachtsgeschenke haben, hier nochmals eine Geschenk-Idee für Weihnachten:
Der wulkan ärztekalender 2007
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Dienstag, 5. Dezember 2006
Bis vor wenigen Stunden hat der klassische Content-Klau von finanzblogs.com ja doch sang- und klanglos funktioniert.
Wie ein Blick in die Site-Abfrage bei Google zeigt, war das Geschäftsmodell auf das Schmücken mit fremden Federn ausgelegt. > 
Inzwischen hat sich auf der Site von Finanzblog.com anscheinend etwas geändert, wie der Screenshot zeigt:
In diesem Sinne
Achja der Hinweis: Copyright © 2006 Das Versicherungs Blog. Dieser Feed ist nur für eine nicht-kommerzielle Nutzung gedacht.
So nun haben wir es mal wieder festgestellt, finanzblogs.com klaut ganz nett unseren Content.
Damit finanzblogs.com auch von unserer neuen Artikel-Serie 'Dreister Content-Klau von finanzblogs.com' erfährt, setzen wir nun einen schönen Link, damit die Herrschaften, welche angeblich in Panama sitzen, nochmals über den Content-Klau auf Finanzblogs.com nachlesen können.
Es dauerte kaum 5 Minuten bis der neueste Eintrag des Versicherungs Blogs bereits auf der Webseite von finanzblogs.com erschien.
Nun könnten wir ja Wetten abschließen.... wielange es mit diesem Eintrag dauert
Und wieder mal der Hinweis für die Betreiber von finanzblogs.com:
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