Nun haben wir es offiziell:
Beihilfeberechtigte haben
mehr Rechte und erhalten
mehr Leistungen als der klassische Versicherungskunde.
OVG: Beihilfe f?r Viagra
Ein Bundesbeamter erh?lt zu den Aufwendungen f?r Viagra eine Beihilfe, wenn dieses Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsst?rung verschrieben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe f?r die Behandlung einer krankhaften Erektionsst?rung mit Viagra zugesprochen hat.
Der Kl?ger hatte nach der operativen Entfernung der Prostata an einer Erektionsst?rung gelitten, zu deren Behebung ihm von seinem Arzt 12 Viagra Tabletten verordnet worden waren. Den Antrag, ihm Beihilfe zu den Aufwendungen in H?he von 144,52 ? zu gew?hren, lehnte die beklagte Beihilfestelle ab, da die Beihilfevorschriften die Beihilfef?higkeit von Kosten f?r die Behandlung von Erektionsst?rungen generell ausschlie?en. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die Berufung des Beamten hatte nun Erfolg.
Das Bundesbeamtengesetz gew?hre dem Beamten im Krankheitsfall einen Anspruch auf Beihilfe, die seine private Eigenvorsorge erg?nze. Zwar d?rften die Beihilfevorschriften ein?zelne Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausschlie?en. Jedoch sei es unzul?ssig, f?r bestimmte Krankheiten insgesamt keine Beihilfe zu zahlen. Der Ausschluss der Behandlung einer Krankheit ? hier der Erektionsst?rungen als Folge einer Krebsoperation der Prostata ? von der Beihilfef?higkeit sei nicht deshalb gerecht?fertigt, weil Viagra in F?llen, in denen keine Krankheit vorliege, zur Verbesserung der sexu?ellen Potenz benutzt werde (?Lifestyle-Mittel?). Einem etwaigen Missbrauch oder unzumut?baren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse k?nne beispielsweise durch einen Eigen?behalt des Beamten, die Festsetzung eines H?chstbetrages oder eine mengenm??ige Begrenzung des anzuerkennenden Medikaments entgegengewirkt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2007, Aktenzeichen: 10 A 11598/06.OVG
Ob der Normalb?rger auch das Viagra von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt bekommt? Ich wage es zu bezweifeln.