Nach der Auffassung des Landgericht München I (AZ: 25 O 19798/03) kann das
Burnout Syndrom durchaus zu einer
Berufsunfähigkeit führen. Somit ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet.
Ein Manager litt unter dem Burnout-Syndrom und war zuletzt nicht mehr fähig seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Er meldete diesen Schadensfall seiner
Berufsunfähigkeitsversicherung, die daraufhin zuerst die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte und den Klageweg beschritt.
Das Oberlandesgericht München hatte nun ein Einsehen, und machte der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich, dass im Sinne des erkrankten Managers entschieden werden würde. Erst nach dem Wink mit dem Zaunpfahl zog die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rechtsmittel vor dem OLG München zurück und akzeptierte die Forderung des Versicherungsnehmers.