Abmahnungen gehören anscheinend zum guten Ton in der heutigen Wirtschaftswelt, vor allem im Bereich des Internets.
Da wird der Anwalt konsultiert, anstatt eines Anrufes, um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Es wird über strittige Begriffe wie
Private Krankenversicherung Vergleich und
online vor den deutschen Gerichten gestritten. Die einen regen sich über die
Werbeaussagen des Mitbewerbers auf und zücken sogleich den juristischen Dampfhammer. Da werden
Bildchen von Bockwürstchen oder Semmeln im Internet verbreitet, um dann die Anwaltschaft damit zu beschäftigen.
Von einem neuen, kuriosen Fall habe ich gerade per Mail erfahren.
Derzeit sind einige Anwälte (oder sollten wir sie als
Ferkelstecher bezeichnen?) damit beschäftigt,
Versicherungsmakler und Vermittler hinsichtlich der Pflichtangaben laut
EU-Vermittlerrichtlinie zu überprüfen. Die Vorgehensweise ist ziemlich subtil. Da werden Anfragen an Versicherungsmakler und Vermittler gestellt, mit der Bitte um Angebotsabgabe. Sobald der einzelne nun antwortet wird das Antwortschreiben auf die Pflichtangaben überprüft. Sobald man nun auch noch eine Webseite in seinem Schreiben erwähnt, wird diese auch noch gleich auf etwaige Verstöße hin durchleuchtet.
Kann man nun von einer
' Suche nach Umsatz ' sprechen?