so kommt wahrscheinlich der Bundesfinanzhof (BFH) (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07) ins Spiel.
So auch in diesem Fall einer Frau, welche die Kosten f?r eine k?nstliche Befruchtung als au?ergew?hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht hatte.
Zu dem Streit kam es, weil die gesetzliche
Krankenversicherung nur dann die Leistungen zur Sterilit?tsbehandlung ?bernommen h?tte, wenn das Paar verheiratet gewesen w?re. Diese Beschr?nkung nach ? 27a Abs. 1 Nr. 3 des F?nften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, verfassungsgem??.
So schreibt der Bundesfinanzhof in
seiner Pressemitteilung zu dem Urteil (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07):
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empf?ngnisunf?higen Frau f?r Sterilit?tsbehandlungen durch IVF auch dann nicht als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abger?ckt. Zur Begr?ndung verwies er darauf, dass die Empf?ngnisunf?higkeit einer Frau unabh?ngig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empf?ngnisunf?higkeit werde durch die k?nstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus, sondern lasse es gen?gen, wenn Aufwendungen die Krankheit ertr?glicher machten, wie dies z.B. bei Aufwendungen f?r Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollst?hle anerkannt sei. Auch die f?r verheiratete Frauen m?glicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu ber?cksichtigen, soweit die Ma?nahmen zur Sterilit?tsbehandlung in ?bereinstimmung mit den Richtlinien der ?rztlichen Berufsordnungen vorgenommen w?rden.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Man sollte bei Fertilit?tsst?rungen schnellstm?glich heiraten, vor allem dann wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.