Zahnschmerzen k?nnen einem durchaus den letzten Nerv rauben.
So ging es einer Dame aus K?ln, die sich mit rasenden Zahnschmerzen in Behandlung bei dem Zahnarzt ihres Vertrauens begab. Dieser behandelte die zwei schmerzenden Z?hne der Dame allerdings so erfolgreich, dass der Patientin die Schmerzen erhalten blieben.
Trotz wiederholter Besuche bei dem Arzt, der sich angeblich auch zu so wunderbaren Formulierungen hinrei?en lies wie
die Patientin solle sich nicht so anstellen
blieben die Schmerzen erhalten. Eine weitere eingehende Untersuchung seiner Arbeit, also sprich R?ngtenaufnahmen der schmerzenden Z?hne unterlies der Arzt.
Daraufhin begab sich die Patientin zu einem weiteren Zahnarzt, der die entz?ndeten Z?hne ziehen mu?te und die entstandenen L?cken mit Implantaten versorgte.
Die Kosten f?r die Behandlung und auch weitere zuk?nftig noch anfallende Behandlungskosten wollte die Patientin sich von ihrem ersten Zahnarzt erstatten lassen.
Zurecht, wie das Oberlandesgericht K?ln (AZ: 5 U 148/04) nun entschied. Das OLG K?ln sprach der Patientin die Behandlungskosten in H?he von 5500 Euro und ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zu.
Hier die
Pressemitteilung des OLG K?ln zum Urteil 5 U 148/04.