Dienstag, 11. September 2007
und startet ein neues Portal zum Thema Rentenversicherung, den 'Rentenblicker'.
Ziel des neuen Webprotals www.rentenblicker.de ist die Sensibilisierung der Jugendlichen auf die zukünftige Rente. Zeitgleich sollen die jungen Menschen im Alter von 16 bis 25 über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung informiert werden.
Ob nun auch die Deutsche Rentenversicherung gemerkt hat, dass man auf den Nachwuchs zu setzen hat?
Montag, 10. September 2007
Zu guter Letzt in der Artikelserie über die gesetzliche Rentenversicherung kommen wir nun auf den Renten-Antrag. Sehr häufig glauben die angehenden Rentner immer noch, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch kommt.
Falsch.
Ohne Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung geht gar nichts. Beachten Sie bitte, dass die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung erst ab Antragsstellung gilt.
Wenn man mit Frauen über die gesetzliche Rente spricht kommt das Gespräch schon fast automatisch auf den Irrglauben, dass Frauen mit 60 in den Ruhestand gehen könnten.
Das stimmt nur teilweise.
Nur Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, können mit 60 in Ruhestand gehen und erhalten die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die 15 Jahre Wartezeit erfüllt sind, und ab dem 40 Lebensjahr mindestens 121 Monate mit Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung belegt sind.
Freitag, 7. September 2007
Mit der Frage über die Hintergründe eines tödlichen Sturzes hatte sich das Bundessozialgericht (AZ: B 2 U 28/06 R B vom 4. 9. 2007) in dem vorliegenden Fall zu befassen.
Ein Kran-Monteur stürzte von einer 40 Meter hohen Plattform eines Kranes. Pikanterweise wurde der Monteur zuvor wegen einer suizidalen Krise zuerst stationär behandelt und wurde befand sich anschließend ambulant psychiatrisch in Behandlung.
Diese psychiatrischen Behandlungen wegen einer suizidalen Krise nahm nun der Rententräger, eine Berufsgenossenschaft, zum Anlass den Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente zu verweigern.
Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschied:
Verunglückt ein Versicherter wie hier unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt für eine private Tätigkeit unterbrochen oder beendet hatte. Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts, Link gefunden der Handakte
Nach einem Ausflug zur Riester-Rente heute also wieder zu den Irrtümern und Fehlinformationen über die gesetzliche Rentenversicherung.
Natürlich kommen in den Beratungsgesprächen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass jedes Babyjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Geld honoriert werden würde.
Das ist nur teilweise richtig.
Das Babygeld bekommen nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. Für alle Frauen, die nach 1921 geboren wurden erhalten diese Kindererziehungszeiten, analog wie die normalen Beitragszeiten, auf dem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Und zwar gibt es für Kinder, die vor dem 31.12.1991 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto. Für alle nach dem 1.1.2002 geborenen Babys gibt es dann drei Jahre auf dem Rentenkonto der Mutter.
Ein Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung besteht allerdings vom Grundsatz nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erfüllt sind. Dabei werden allerdings die Kindererziehungszeiten gewertet.
Donnerstag, 6. September 2007
Die Frage, wie viel zu der Rente hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu einer Kürzung der Renten kommt, ist durchaus wichtig. Landläufig geistert für die Hinzuverdienstgrenze der Betrag von 400 Euro monatlich durch die Köpfe.
Nur leider ist der Betrag von 400 Euro bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente zu hoch.
Seit dem 1.7.2007 gilt folgendes:
Rentner, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen und regelmäßig mehr als 350 Euro verdienen, erhalten nur eine Teilrente.
Hierbei gelten folgende Zahlen:
Alte Bundesländer
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.836,27 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.379,18 Euro
als 2/3-Teilrente: 922,08 Euro
Neue Bundesländer
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.613,99 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.212,23 Euro
als 2/3-Teilrente: 810,46 Euro
Interessant ist natürlich auch folgender Satz aus einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung: Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Kurz und gut: Wer zuviel hinzuverdient, geht leer aus.
Mittwoch, 5. September 2007
Eine sehr weit verbreitete Fehlinformation in Bezug auf die Altersrente betrifft die Abschläge auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird. Landläufig hat sich die Fehlinformation festgesetzt, dass die Abschläge auf die Rente enden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Dem ist nicht so.
Die Abschläge auf eine Altersrente, die der Einzelne vor der Regelaltersgrenze bezieht gelten lebenslang. Dies betrifft auch etwaige Renten für die Hinterbliebenen.
Dienstag, 4. September 2007
Natürlich ist der Medien-Hype um die gesetzliche Rentenversicherung, die Reform der gesetzlichen Renten und die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr nicht spurlos an den Mitbürgern vorüber gegangen. Es hat sich die Fehlinformation in den Köpfen festgesetzt, dass man nur noch mit 67 in den Ruhestand gehen kann.
Das ist falsch.
Vielmehr ist richtig, dass alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen, wobei die Altersgrenze in kleinen Schritten vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Montag, 3. September 2007
Ein weiterer Irrglauben in Bezug auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass wenn man 45 Jahre mit Rentenbeiträgen belegt hat, erhält man die Altersrente.
Dem ist nicht so.
Hier die Richtigstellung: Um die Altersrente ohne Abzüge erhalten zu können, muss man zum einen das 65. Lebensjahr erreicht haben und 45 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen können. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.
Dienstag, 28. August 2007
Die Artikelserie über die gesetzliche Rentenversicherung geht weiter.
Eine weitere Fehlinformation, die sich in den Köpfen der Mitbürger festgesetzt hat ist die Höhe der Rente, und dass die letzten Jahre vor der Rente für die Höhe der Rente besonders wichtig seien.
Das ist falsch.
Die Höhe der Rente wird anhand der Rentenformel aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten berechnet .
Die Formel lautet
Rente monatlich = E x Z x R x A
wobei E für die erreichte Summe der Entgeltpunkte steht, Z für den Zugangsfaktor, R den Rentenartfaktor darstellt und A für den aktuellen Rentenwert steht.
Auch ist der Nachhaltigkeitsfaktor sehr wichtig für die zukünftigen Anpassungen der Altersrente.
Dieser Nachhaltigkeitsfaktor soll neben der Entwicklung der Wirtschaft auch die künftigen Veränderungen im Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern widerspiegeln. Letztendlich wird die Entwicklung des Rentenniveaus an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde in dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 in die Rentenanpassungsformel integriert und ist seit 2005 wirksam.
Freitag, 24. August 2007
Nun, die Rentensituation in Deutschland kann man mit wenigen Worten beschreiben:
Alles Sch...., Deine Erna.
SPD-Chef Kurt Beck stellt den Rentnern in seinem ersten Fanfarenstoß des Wahlkampfes eine beträchtliche Rentensteigerung in Aussicht. Dies berichtet Spiegel Online.
Man darf gespannt sein, ob die Wahlkampfversprechen des Herrn Beck nicht doch nur Wahlkrampf-Versprecher sind.
Mittwoch, 22. August 2007
Die Fragen nach den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Bedingungen, an die diese Leistungen der Deutschen Rentenversicherung geknüpft sind, tauchen in jedem Gespräch zur Altersvorsorge auf.
Nur was ist richtig und vor allem wichtig? Hier einige, grundsätzliche Dinge
Es gibt nur eine Witwenrente und eben keine Witwerrente:
Diese Aussage ist falsch.
Richtig ist vielmehr, dass seit der Reform des Hinterbliebenenrechts 1986 Frauen und Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichberechtigt sind. Wenn der Ehepartner stirbt so besteht immer für die nächsten drei Monaten nach dem Tod wenn eine Rente bezogen wurde oder bis zum Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war.
Eine Anrechnung des eigenen Einkommens erfolgt ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod.
Dienstag, 14. August 2007
Wolfgang Schäuble, der umstrittene Innenminister mit unbändigen Interesse an den privaten Daten der Internetuser, geht ein in die Geschichte mit der möglichen Anhebung des Rentenalters der Staatsdiener auf das 67 Lebensjahr. Dies berichtet die Online-Ausgabe der Tagesschau.
So will Herr Schäuble bereits ab 2012 das Rentenalter für Beamte schrittweise auf 67 Jahre anpassen. Allerdings soll laut dem Reformentwurf Beamten weiterhin der Ruhestand mit 65 ohne Abschläge auf die Pension ermöglicht werden, wenn 45 Dienstjahre vollendet wurden.
Mittwoch, 18. Juli 2007
Das Statistische Bundesamt versüßt den Morgen mit der Pressemitteilung zur Sozialversicherung:
Das große Geheimnis der Bundesregierung ist nun keins mehr, die gesetzliche Sozialversicherung steckt im 1. Quartal 2007 mit 3,4 Milliarden Euro in den Miesen.
Selbst das liebste Steckenpferd unserer Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, die gesetzliche Krankenversicherung, steckt trotz der Gesundheitsreform dick in den Miesen:
Die gesetzliche Krankenversicherung wies ein leichtes Defizit von 0,8 Milliarden Euro auf, 0,4 Milliarden Euro weniger als im ersten Quartal 2006. Ob die Gesundheitsreform wirklich dem Defizit entgegen wirkt?
Montag, 2. Juli 2007
Es ist soweit. Wir sind endlich in Second Life vertreten. Wieder mal ist das Team von versicherungguenstig.com am Puls der Zeit. Nachdem wir die ersten waren die eine echte Live Beratung zum Thema Versicherungen über das Internet angeboten haben, bieten wir ab heute Informationen zum Thema Versicherungen und vor allem zur privaten Krankenversicherung in Second Life an.
Ein Danke geht an das Team der Second Life Agentur In World Professionals, die unseren Auftritt erst ermöglicht haben.
Hier geht es zu unserem Büro in Second Life
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