Freitag, 21. September 2007
Soeben erreichen uns die voraussichtlichen Rechengr??en in der Sozialversicherung f?r das Jahr 2008. Diese Rechengr??en bed?rfen noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hier nun die voraussichtlichen Werte:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesl?nder: 5300 Euro im Monat
Neue Bundesl?ndern: 4500 Euro im Monat.
Diese Werte gelten sowohl f?r die Renten- als auch f?r die Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze f?r die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG f?r die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3600 Euro monatlich. Der Wert gilt sowohl f?r die alten als auch f?r die neuen Bundesl?nder
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gem?? ? 6 Abs. 6 SGB V erh?ht sich von bisher 47700 Euro um 450 EUR auf 48150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelm??igen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (? 6 Abs. 7 SGB V) erh?ht sich um 450 Euro auf 43200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelm??igen Arbeitsentgelt von 3600 Euro
Bezugsgr??e
Die Bezugsgr??e f?r die alten Bundesl?ndern betr?gt pro Jahr 29820 Euro bzw. 2485 Euro im Monat. F?r die neuen Bundesl?ndern betr?gt sie 25200 Euro j?hrlich oder monatlich 2100 Euro.
Donnerstag, 13. September 2007
Die unerw?nschten Anrufe kennt jeder:
Da wird geworben f?r einzigartige Anlagem?glichkeiten, die neuen Telefontarife eines unbekannten Anbieters und zu guter letzt die Schweineh?lften, die nur am Telefon durch den Call-Center Agent gekauft werden k?nnen.
Damit d?rfte nach dem Vorschlag von Justizministerin Zypries endg?ltig Schluss sein:
Frau Zypries will ein eklatant hohes Bu?geld f?r unerw?nschte Cold-Calls per Gesetz durchsetzen.
In dem Gesetz soll unter anderem stehen, dass Telefonwerbung ohne vorherige ausdr?ckliche Einwilligung untersagt ist. Bei Verst??en sollen den Call Centern bis zu 50.000 Euro Bu?geld drohen. Von einer vergleichbaren Summe ist die Rede, wenn Unternehmen gegen das angedachte Verbot der Rufnummernunterdr?ckung versto?en. Verbraucher soll dadurch erleichtert werden, den Anrufer zu identifizieren. Dies berichtet die S?ddeutsche Zeitung.
Die Frage die sich stellt ist einfach: Wie soll ein Versicherungsmakler die Interessenten und Kunden ?ber Neuerungen informieren?
Montag, 10. September 2007
Zu guter Letzt in der Artikelserie ?ber die gesetzliche Rentenversicherung kommen wir nun auf den Renten-Antrag. Sehr h?ufig glauben die angehenden Rentner immer noch, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch kommt.
Falsch.
Ohne Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung geht gar nichts. Beachten Sie bitte, dass die Anspr?che gegen?ber der Rentenversicherung erst ab Antragsstellung gilt.
Nach dem Rechtsschutz vom Discounter kommt nun die Kinderunfallversicherung einschlie?lich dem Rechtsschutz beim Einzelhandel.
Die Pressemitteilung der ARAG zur Kooperation mit REWE und Penny liest sich sehr fl?ssig:
Der K?lner Handelskonzern und das D?sseldorfer Versicherungsunternehmen werden ihre innovative und erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen. In ?ber 2.000 PENNY M?rkten bundesweit wird ein neu entwickelter Schutz f?r Kinder angeboten. Der ARAG Kids&Klar Kinderschutz umfasst Versicherungsleistungen bei Unfall, den Rechtsschutz f?r Opfer von Gewaltstraftaten sowie Schutzbriefleistungen. Der Versicherungsschutz kostet 49,00 ? pro Jahr. Dieses Angebot ist ab dem 17. September f?r die Dauer von vier Wochen exklusiv in allen PENNY M?rkten erh?ltlich.
Nun taucht bei mir die Frage nach der Dokumentationspflicht und Beratung auf. Werden an der Kasse des Einzelhandels die Beratungsprotokolle ausgefertigt?
Ich zweifle an der Bedarfsgerechtigkeit des Produktes und an der Beratungsqualit?t des Einzelhandels.
Wenn man mit Frauen ?ber die gesetzliche Rente spricht kommt das Gespr?ch schon fast automatisch auf den Irrglauben, dass Frauen mit 60 in den Ruhestand gehen k?nnten.
Das stimmt nur teilweise.
Nur Frauen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, k?nnen mit 60 in Ruhestand gehen und erhalten die Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die 15 Jahre Wartezeit erf?llt sind, und ab dem 40 Lebensjahr mindestens 121 Monate mit Pflichtbeitr?gen in die gesetzliche Rentenversicherung belegt sind.
Freitag, 7. September 2007
Mit der Frage ?ber die Hintergr?nde eines t?dlichen Sturzes hatte sich das Bundessozialgericht (AZ: B 2 U 28/06 R B vom 4. 9. 2007) in dem vorliegenden Fall zu befassen.
Ein Kran-Monteur st?rzte von einer 40 Meter hohen Plattform eines Kranes. Pikanterweise wurde der Monteur zuvor wegen einer suizidalen Krise zuerst station?r behandelt und wurde befand sich anschlie?end ambulant psychiatrisch in Behandlung.
Diese psychiatrischen Behandlungen wegen einer suizidalen Krise nahm nun der Rententr?ger, eine Berufsgenossenschaft, zum Anlass den Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente zu verweigern.
Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschied:
Verungl?ckt ein Versicherter wie hier unter ungekl?rten Umst?nden an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entf?llt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte T?tigkeit zum Unfallzeitpunkt f?r eine private T?tigkeit unterbrochen oder beendet hatte. Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts, Link gefunden der Handakte
Nach einem Ausflug zur Riester-Rente heute also wieder zu den Irrt?mern und Fehlinformationen ?ber die gesetzliche Rentenversicherung.
Nat?rlich kommen in den Beratungsgespr?chen immer wieder die Fragen zum Babyjahr auf, vor allem die Meinung, dass jedes Babyjahr von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Geld honoriert werden w?rde.
Das ist nur teilweise richtig.
Das Babygeld bekommen nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. F?r alle Frauen, die nach 1921 geboren wurden erhalten diese Kindererziehungszeiten, analog wie die normalen Beitragszeiten, auf dem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung gut geschrieben. Und zwar gibt es f?r Kinder, die vor dem 31.12.1991 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit auf dem Rentenkonto. F?r alle nach dem 1.1.2002 geborenen Babys gibt es dann drei Jahre auf dem Rentenkonto der Mutter.
Ein Rentenanspruch an die gesetzliche Rentenversicherung besteht allerdings vom Grundsatz nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erf?llt sind. Dabei werden allerdings die Kindererziehungszeiten gewertet.
Donnerstag, 6. September 2007
Die Frage, wie viel zu der Rente hinzuverdient werden darf, ohne dass es zu einer K?rzung der Renten kommt, ist durchaus wichtig. Landl?ufig geistert f?r die Hinzuverdienstgrenze der Betrag von 400 Euro monatlich durch die K?pfe.
Nur leider ist der Betrag von 400 Euro bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente zu hoch.
Seit dem 1.7.2007 gilt folgendes:
Rentner, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen und regelm??ig mehr als 350 Euro verdienen, erhalten nur eine Teilrente.
Hierbei gelten folgende Zahlen:
Alte Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.836,27 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.379,18 Euro
als 2/3-Teilrente: 922,08 Euro
Neue Bundesl?nder
Altersrente
als 1/3-Teilrente: 1.613,99 Euro
als 1/2-Teilrente: 1.212,23 Euro
als 2/3-Teilrente: 810,46 Euro
Interessant ist nat?rlich auch folgender Satz aus einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung: Wird auch die Hinzuverdienstgrenze f?r die Ein-Drittel-Teilrente ?berschritten, f?llt der Rentenanspruch ganz weg.
Kurz und gut: Wer zuviel hinzuverdient, geht leer aus.
Mittwoch, 5. September 2007
so kommt wahrscheinlich der Bundesfinanzhof (BFH) (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07) ins Spiel.
So auch in diesem Fall einer Frau, welche die Kosten f?r eine k?nstliche Befruchtung als au?ergew?hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht hatte.
Zu dem Streit kam es, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Leistungen zur Sterilit?tsbehandlung ?bernommen h?tte, wenn das Paar verheiratet gewesen w?re. Diese Beschr?nkung nach ? 27a Abs. 1 Nr. 3 des F?nften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, verfassungsgem??.
So schreibt der Bundesfinanzhof in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07):
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empf?ngnisunf?higen Frau f?r Sterilit?tsbehandlungen durch IVF auch dann nicht als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abger?ckt. Zur Begr?ndung verwies er darauf, dass die Empf?ngnisunf?higkeit einer Frau unabh?ngig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empf?ngnisunf?higkeit werde durch die k?nstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus, sondern lasse es gen?gen, wenn Aufwendungen die Krankheit ertr?glicher machten, wie dies z.B. bei Aufwendungen f?r Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollst?hle anerkannt sei. Auch die f?r verheiratete Frauen m?glicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu ber?cksichtigen, soweit die Ma?nahmen zur Sterilit?tsbehandlung in ?bereinstimmung mit den Richtlinien der ?rztlichen Berufsordnungen vorgenommen w?rden.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Man sollte bei Fertilit?tsst?rungen schnellstm?glich heiraten, vor allem dann wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein durchaus interessantes Urteil gef?llt (AZ: XI R 60/04 vom 18.04.07)
Hierbei wollte ein Arzt, dessen zum Betriebsverm?gen geh?rendes Auto w?hrend einer Privatfahrt gestohlen wurde, den Schaden als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, nachdem die Kaskoversicherung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht geleistet hatte.
Wird eine Privatfahrt unternommen, sind die Kosten des Unfalls privat veranlasst und d?rfen den Gewinn nicht mindern. Eine Privatfahrt liegt auch vor, soweit bei einer Betriebsfahrt aus privaten Gr?nden ein Umweg genommen wird. Wird das Fahrzeug gestohlen, gelten dieselben Grunds?tze wie bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug also bei einem privaten Termin entwendet worden, darf der Buchwert des Fahrzeugs den Gewinn nicht mindern. Allerdings sieht der BFH das Abstellen des Fahrzeugs zur ?bernachtung w?hrend einer Betriebsfahrt ebenso wenig als privat veranlasst an wie das Abstellen vor der Wohnung nach R?ckkehr aus dem Betrieb.
Quelle: Pressemitteilung BFH
Eine sehr weit verbreitete Fehlinformation in Bezug auf die Altersrente betrifft die Abschl?ge auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn eine vorzeitige Altersrente bezogen wird. Landl?ufig hat sich die Fehlinformation festgesetzt, dass die Abschl?ge auf die Rente enden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Dem ist nicht so.
Die Abschl?ge auf eine Altersrente, die der Einzelne vor der Regelaltersgrenze bezieht gelten lebenslang. Dies betrifft auch etwaige Renten f?r die Hinterbliebenen.
Dienstag, 4. September 2007
Nat?rlich ist der Medien-Hype um die gesetzliche Rentenversicherung, die Reform der gesetzlichen Renten und die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr nicht spurlos an den Mitb?rgern vor?ber gegangen. Es hat sich die Fehlinformation in den K?pfen festgesetzt, dass man nur noch mit 67 in den Ruhestand gehen kann.
Das ist falsch.
Vielmehr ist richtig, dass alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 bis zum 67. Lebensjahr arbeiten m?ssen, wobei die Altersgrenze in kleinen Schritten vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Montag, 3. September 2007
Ein weiterer Irrglauben in Bezug auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass wenn man 45 Jahre mit Rentenbeitr?gen belegt hat, erh?lt man die Altersrente.
Dem ist nicht so.
Hier die Richtigstellung: Um die Altersrente ohne Abz?ge erhalten zu k?nnen, muss man zum einen das 65. Lebensjahr erreicht haben und 45 Jahre Pflichtbeitr?ge in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen k?nnen. Beide Voraussetzungen m?ssen gleichzeitig vorliegen.
Dienstag, 28. August 2007
Die Artikelserie ?ber die gesetzliche Rentenversicherung geht weiter.
Eine weitere Fehlinformation, die sich in den K?pfen der Mitb?rger festgesetzt hat ist die H?he der Rente, und dass die letzten Jahre vor der Rente f?r die H?he der Rente besonders wichtig seien.
Das ist falsch.
Die H?he der Rente wird anhand der Rentenformel aus allen bis zum Rentenbeginn zur?ckgelegten rentenrechtlichen Zeiten berechnet .
Die Formel lautet
Rente monatlich = E x Z x R x A
wobei E f?r die erreichte Summe der Entgeltpunkte steht, Z f?r den Zugangsfaktor, R den Rentenartfaktor darstellt und A f?r den aktuellen Rentenwert steht.
Auch ist der Nachhaltigkeitsfaktor sehr wichtig f?r die zuk?nftigen Anpassungen der Altersrente.
Dieser Nachhaltigkeitsfaktor soll neben der Entwicklung der Wirtschaft auch die k?nftigen Ver?nderungen im Verh?ltnis von Rentnern zu Beitragszahlern widerspiegeln. Letztendlich wird die Entwicklung des Rentenniveaus an die Bev?lkerungsentwicklung angepasst. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde in dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 in die Rentenanpassungsformel integriert und ist seit 2005 wirksam.
In folgendem Fall kristallisiert sich aus dem Streitthema 'Falsches Schuhwerk am Steuer, ungeheuer' allm?hlich die eine mehr oder weniger genaue Rechtssituation heraus.
Grunds?tzlich besteht kein Strafbestand, wenn ein hinten offenes Schuhwerk getragen wird. Kommt es jedoch zu einer Bel?stigung oder zu etwas Schlimmeren, treten die Bestimmungen unter ? 23 Absatz 1 STVO in Kraft, wo es hei?t, dass das Fahrzeug so zu f?hren ist, dass die Sicherheit des Stra?enverkehrs nicht beeintr?chtigt wird, so zum Beispiel mit ungeeignetem Schuhwerk.
Nach Ermessen des Oberlandesgericht Celle lag eine Gef?hrdung oder ?hnliches nicht vor (Az.: 322 Ss 46/07), jedoch. Somit entkr?ftete das Gericht am 13.03.07 eine vom Amtsgericht festgelegte Bu?geldzahlung von knapp 60?.
Der anf?nglich Verurteilte trug beim Autofahren Birkenstock, was aus Sicht der Exekutiven und nach Meinung der Amtsrichter unzul?ssig sei. Da nach deren Ansicht eine Gef?hrdung des Stra?enverkehrs vorliegt, bestraften sie den Autofahrer entsprechend. Dieser legte beim Oberlandesgericht Berufung ein, welches ihm, wie oben beschrieben Recht gab. Eine exakte Vorschrift, welche allein das Tragen ?falscher? Treter ahndet existiert nicht. Solange ?nichts passiert? kann man nicht belangt werden.
So kam der Mann zwar um seine Bestrafung, empfehlen w?rde ich es trotzdem niemanden, da es sehr schnell gehen kann, dass man jemanden behindert oder gef?hrdet. Und wenn man dann auch noch nachweislich Schlappen anhat, sieht?s erst recht nicht rosig aus.
Selbst wenn alles glatt l?uft, kann niemand garantieren, dass jedes Gericht so entscheidet, wie das Oberlandesgericht Celle.
Zumal so ein Handeln verantwortungslos ist. Wer auf leichte Schuhe nicht verzichten m?chte, sollte sich eben richtige Sandalen mit Fersenriemen anschaffen.
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