Der Paragraph 16 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird den wenigsten Kunden etwas sagen.
Dort hei?t es so wundersch?n
Der Versicherungsnehmer hat bei der Schlie?ung des Vertrags alle ihm bekannten Umst?nde, die f?r die ?bernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumst?nde, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag ?berhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschlie?en, einen Einfluss auszu?ben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdr?cklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.
Nun, was passiert, wenn der Kunde entsprechend der geforderten Anzeigepflicht bei Antragsstellung am heimischen Wohnzimmertisch alle Informationen ?ber Vorerkrankungen macht und der
Versicherungsvertreter einige wichtige Punkte unter den Tisch fallen l?sst? Der Vertrag kommt zustande, der Kunde bezahlt und der Versicherungsvermittler freut sich ?ber die Provision. Allerdings nur solange, bis ein Schadensfall eintritt.
So ist es in dem vorliegenden Fall geschehen, den das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1U 181/06 vom 23.4.2007) zu entscheiden hatte.
Ein Interessent schloss eine Lebensversicherung mit Berufsunf?higkeitszusatz-Versicherung (BUZ) ab. Auf die Frage nach dem Gesundheitszustand antwortete der Versicherungsnehmer wahrheitsgem??, dass er unter R?ckenbeschwerden leide. Der Versicherungsvertreter nahm diese R?ckenbeschwerden als Bagatelle und beantwortete die Frage im Antrag mit 'keine Vorerkrankung'.
F?nf Jahre nach Vertragsabschluss wurde der Kunde berufsunf?hig und wollte Leistungen aus der BUZ erhalten.
Die Versicherung lehnte dies ab mit dem Hinweis auf die Vorvertragliche Anzeigepflicht.
Dagegen klagte der Betroffene und bekam in der zweiten Instanz vor dem OLG Bamberg recht.
Ein Versicherungsunternehmen muss sich die Kenntnis des Versicherungsvertreters von einer Vorerkrankung des Versicherten auch dann zurechnen lassen muss, wenn der Versicherungsagent ihr dies verschwiegen hat.
Fazit: Wenn der Versicherungsvermittler den Antrag ausf?llt, so ?berpr?fen Sie bitte alle Angaben, die im Antrag stehen. Haben Sie keine Angst davor, etwaige Vorerkrankungen anzugeben und belegen Sie alle Angaben wenn n?tig mit Attesten und Untersuchungsberichten Ihrer ?rzte. Bestehen Sie darauf, dass alle Angaben im Antrag vermerkt sind. Ansonsten kommt das b?se Erwachen im Leistungsfall.