Dienstag, 10. Juni 2008
Die private Krankenversicherung hat bis jetzt alle Angriffe von reformw?tigen Politikern ?berstanden, doch nun kommt der Z?ndstoff, der das gesamte System der PKV in Flammen aufgehen lassen k?nnte aus den eigenen Reihen.
Die gro?en Krankenversicherungsgesellschaften wie die Allianz, Axa und Ergo wollen laut einem Arbeitspapier das Gesch?ftsmodell der Privatkrankenkassen abschaffen und statt dessen eine Einheitsversicherung einf?hren.
K?nftig sollen die privaten Versicherungsgesellschaften eine Einheitspr?mien erheben und zwar unabh?ngig von Alter und Geschlecht (das kommt mir doch irgendwie bekannt, klingt nach der guten alten B?rgerversicherung der SPD aus der ?ra der Gesundheitsreform 2007) und alle Privatkrankenkassen w?rden diese Grundsicherung zu denselben Konditionen anbieten. Zeitgleich w?rde die Gesundheitspr?fung abgeschafft werden und Beitr?ge der Kinder in der PKV w?rden aus Steuermitteln des Staates ?bernommen werden.
Zeitgleich w?rden die einzelnen privaten Versicherer zu diesem Basisschutz Ad-Ons in Form von Krankenzusatzversicherungen anbieten.
Grundtenor dieses Arbeitspapiers ist in wenigen Worten: Die Trennung zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen wird damit faktisch abgeschafft.
Dann sei mir eine Frage erlaubt: Wenn die gro?en Versicherungsunternehmen wie die Allianz die Abschaffung der privaten Krankenkasse freiwillig und aus eigenen St?cken fordert, wieso zum Geier klagt eben genau die Allianz gegen das GKV-WSG, besser bekannt unter dem Namen Gesundheitsreform 2007?
Donnerstag, 27. März 2008
Gerade flattert die Pressemitteilung der Allianz Private Krankenversicherung auf den virtuellen Tisch:
Die Allianz Private Krankenversicherung wird heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform Klage einreichen.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren:
Haupts?chlich richtet sich die Klage gegen den Basistarif, so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Rumm der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.
Auch stelle die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsst?rkungsgesetzes insgesamt einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Gesch?ftsmodell der privaten Krankenversicherung dar, denn bei dem neuen Basistarif stehen PKV-Unternehmen grunds?tzlich unter Kontrahierungszwang, d.h. die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden unabh?ngig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern.
Auch sind Leistungsausschl?sse und Risikozuschl?ge laut dem GKV-WSG nicht zul?ssig und dadurch wird die risikoad?quate Kalkulation der Beitr?ge zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt.
Dadurch wird die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb ad absurdum gef?hrt.
Man darf also gespannt sein, ob die Gesundheitsreform 2007 nicht dort endet, wo dieses Ref?rmchen ohne Sinn und Zweck wirklich hingeh?rt: Im M?lleimer der Geschichte
Montag, 3. März 2008
Eine weitere Zahl lief mir gerade ?ber den Weg:
130000 Menschen erleiden im Krankenhaus Behandlungsfehler und m?ssen auch mit den Folgen leben.
Diese Zahl stammt von der Schlichtungsstelle der Norddeutschen ?rztekammern.
Dienstag, 13. November 2007
Nun, in Deutschland liquidieren die Ärzte ihre Leistungen für Kunden der privaten Krankenversicherung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte.
Im Normalfall wird der normale bzw. einfache GOÄ-Satz den Krankenkassen für die medizinischen Leistungen in Rechnung gestellt.
Für einen Selbstzahler oder PKV Kunden wird normalerweise für genau die gleiche Behandlung der Faktor 2,3 liquidiert.
Genau um diese Vorgehensweise der ?rzte ging es in dem Verfahren (AZ. III ZR 54/07 vom 8.11.2007) vor dem Bundesgerichtshof.
Im Streitfall ging es hauptsächlich um die Frage, ob ärztliche Leistungen, die nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand als durchschnittlich zu bewerten sind, mit dem jeweiligen Höchstsatz der Regelspanne, also mit dem 2,3- oder dem 1,8fachen, abgerechnet werden dürfen. In der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wird weitgehend die Auffassung vertreten, die Regelspanne solle für die große Mehrzahl der Behandlungsfälle gelten und den Durchschnittsfall mit Abweichungen nach oben und unten, also auch schwierigere und zeitaufwändigere Behandlungen, erfassen. Hieraus wird vielfach der Schluss gezogen, eine im Durchschnitt liegende ärztliche Leistung sei mit einem Mittelwert innerhalb der Regelspanne, also mit dem 1,65- oder dem 1,4fachen, zu entgelten oder mit einem etwas darüber liegenden Wert von 1,8 bzw. 1,6. Diese Auffassung hatte unter anderem das Berufungsgericht vertreten. In der Abrechnungspraxis von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ungeachtet dessen festzustellen, dass ärztliche Leistungen weit überwiegend zu den Höchstsätzen der Regelspanne (2,3 bzw. 1,8) abgerechnet werden.
Der III. Zivilsenat hat insoweit entschieden, ein Arzt verletze das ihm vom Verordnungsgeber eingeräumte Ermessen nicht, wenn er nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechne. Dem Verordnungsgeber sei die Abrechnungspraxis seit vielen Jahren bekannt und er habe davon abgesehen, den Bereich der Regelspanne für die Abrechnungspraxis deutlicher abzugrenzen und dem Arzt für Liquidationen bis zum Höchstsatz der Regelspanne eine Begründung seiner Einordnung abzuverlangen. Möchte der Arzt für eine Leistung das 2,3fache des Gebührensatzes überschreiten, ist er nach § 12 Abs. 3 GOÄ verpflichtet, dies für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen und auf Verlangen die Begründung näher zu erläutern. Ohne eine nähere Begründungspflicht im Bereich der Regelspanne ist es jedoch nicht praktikabel und vom Verordnungsgeber offenbar nicht gewollt, dass Zahlungspflichtige und Abrechnungsstellen den für eine durchschnittliche Leistung angemessenen Faktor ermitteln oder anderweitig festlegen. Insbesondere hat der Verordnungsgeber einen Mittelwert für durchschnittliche Leistungen innerhalb der Regelspanne, wie ihn Teile der Rechtsprechung und Literatur für richtig halten, nicht vorgesehen. Hiervon bleibt selbstverständlich unberührt, dass der Arzt seine Leistungen nicht schematisch mit dem Höchstsatz der Regelspanne berechnen darf, sondern sich bei einfachen ärztlichen Verrichtungen im unteren Bereich der Regelspanne bewegen muss.
Aus der Pressemitteilung des BGH
Somit wurde der Ärzteschaft ein Blankoscheck für die Behandlung der Kunden einer privaten Krankenversicherung ausgestellt. Tragen müssen das alle Kunden der privaten Krankenversicherung. Ob dies nun sinnvoll ist ... ich wage es zu bezweifeln.
Montag, 12. November 2007
Die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden des Bundesministeriums f?r Gesundheit und des Bundesministeriums f?r Ern?hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellen einen erweiterten Zugriff auf Arzneimittelinformationen zur Verf?gung:
Seit Neuestem kann man sich ?ber das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de ?ber die einzelnen Medikamente informieren, z.B. wie die einzelen Medikamente eingenommen werden, wer der Inhaber der Zulassung ist bis hin zur Packungsbeilagen.
Dies gilt f?r alle Medikamente, die seit September 2005 die Zulassung durch die Arzneimittel-Zulassungsbeh?rden beantragt haben.
Dienstag, 6. November 2007
Das Bundessozialgericht musste sich mit der Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung (in diesem Fall die Barmer Ersatzkasse) besch?ftigen (AZ: B 1 KR 11/07 R, Entscheidung vom 2. November 2007)
In dem Verfahren vor dem h?chsten Sozialgericht in Deutschland ging es um die Kostenerstattung eines Krankentransportes innerhalb Deutschlands.
Der Patient wurde von Augsburg in ein Krankenhaus nach Fulda per Hubschrauber transportiert, da das Krankenhaus in Fulda eine medizinisch notwendige Herz-Operation ohne Fremdblut-Transfusionen durchf?hren konnte. Die Kosten f?r den Krankentransport von Augsburg nach Fulda wollte die Krankenversicherung nicht erstatten. Zurecht, wie das BSG entschied.
Die durch das Grundgesetz gew?hrleistete Freiheit des Glaubens f?hrt indessen nicht dazu, dass die von Zeugen Jehovas religi?s motivierte Ablehnung von Bluttransfusionen einer medizinisch notwendigen Verlegung des Versicherten von einem Krankenhaus ins andere gleichzustellen ist. so das BSG in der Pressemitteilung zur Entscheidung.
Somit ist die Berufung auf den eigenen Glauben und Gott im Behandlungsfall nicht mehr m?glich.
Donnerstag, 27. September 2007
so ist der Zahnarzt wahrscheinlich ziemlich sauer. In dem zugrunde liegenden Fall sogar so sehr, dass das OLG Stuttgart sich mit dem Fall (AZ.:1 U 154/06 vom 17.4.2007) beschäftigte.
Hintergrund:
Der Patient sagte den für den 5.7.2005 um 13.00 Uhr vorgesehene Behandlung um 9 Uhr morgens ab und vereinbarte einen Ersatztermin. Der Zahnarzt, ein niedergelassener Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg mit eigener Praxis war darüber so erbost, dass er seinen Anwalt anwies, gemäß § 615 BGB den vertraglichen Honoraranspruch von 5916,49 Euro einzutreiben. Zumindest aber wollte der Zahnarzt von dem Patienten Schadensersatz haben, weil er wegen der Kurzfristigkeit der Terminabsage die freigewordene Zeit nicht anderweitig gewinnbringend nutzen konnte.
So weit, so gut.
Das OLG Stuttgart hatte im Gegensatz zur Vorinstanz beim Landgericht Ellwangen folgende Meinung:
Das Landgericht hat dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.512 EUR sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 338,82 EUR zugesprochen und die Klage im übrigen abgewiesen. Dem Kläger stehe zwar kein Anspruch nach § 615 BGB zu, doch habe der Beklagte durch die kurzfristige Absage vertragliche Nebenpflichten verletzt. Er sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Ein Patient sei gehalten, einen für ihn reservierten Behandlungstermin, den er nicht wahrnehmen könne, nach Möglichkeit frühzeitig abzusagen, um dem Arzt Gelegenheit zu geben, seine Zeit anderweit zu nutzen und Gewinn zu erwirtschaften.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Bitte sagen Sie, wenn es nötig sein sollte, möglichst frühzeitig den Termin beim Zahnarzt Ihres Vertrauens ab, denn ansonsten kann die nicht stattgefundene Behandlung dennoch ziemlich teuer werden. Wobei ich dazu sagen möchte, dass mein Zahnarzt eine Pauschale von 50 Euro für einen solchen Fall nimmt.
Quelle: Urteil des OLG Stuttgart im Volltext
Freitag, 21. September 2007
47 von 48 privaten Krankenversicherungen, also 97,92 Prozent aller Mitglieder des PKV-Verbandes wollen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesundheitsreform 2007 vorgehen.
Zankapfel ist unter anderem der ab 2009 geplante Basistarif, weil so der PKV Verband, dem Bund auf diesem Gebiet die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Portabilit?t der Alterungsr?ckstellung in der privaten Krankenversicherung. Diese Mitnahmem?glichkeit der Alterungsr?ckstellungen bei dem Wechsel der PKV verst??t gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
Die Klagen m?ssen bis 31.3.2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, denn zu diesem Zeitpunkt l?uft die Jahresfrist f?r die Beschwerde gegen die Gesundheitsreform ab.
Quelle: Spiegel Online
Mittwoch, 5. September 2007
so kommt wahrscheinlich der Bundesfinanzhof (BFH) (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07) ins Spiel.
So auch in diesem Fall einer Frau, welche die Kosten f?r eine k?nstliche Befruchtung als au?ergew?hnliche Belastung steuerlich geltend gemacht hatte.
Zu dem Streit kam es, weil die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Leistungen zur Sterilit?tsbehandlung ?bernommen h?tte, wenn das Paar verheiratet gewesen w?re. Diese Beschr?nkung nach ? 27a Abs. 1 Nr. 3 des F?nften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007 entschieden hatte, verfassungsgem??.
So schreibt der Bundesfinanzhof in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil (AZ: III R 47/05 vom 10.05.07):
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empf?ngnisunf?higen Frau f?r Sterilit?tsbehandlungen durch IVF auch dann nicht als au?ergew?hnliche Belastung ber?cksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abger?ckt. Zur Begr?ndung verwies er darauf, dass die Empf?ngnisunf?higkeit einer Frau unabh?ngig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empf?ngnisunf?higkeit werde durch die k?nstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus, sondern lasse es gen?gen, wenn Aufwendungen die Krankheit ertr?glicher machten, wie dies z.B. bei Aufwendungen f?r Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollst?hle anerkannt sei. Auch die f?r verheiratete Frauen m?glicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu ber?cksichtigen, soweit die Ma?nahmen zur Sterilit?tsbehandlung in ?bereinstimmung mit den Richtlinien der ?rztlichen Berufsordnungen vorgenommen w?rden.
Was ist nun die Quintessenz aus diesem Urteil?
Man sollte bei Fertilit?tsst?rungen schnellstm?glich heiraten, vor allem dann wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Dienstag, 3. Juli 2007
Hier in Stichpunkten zusammengefasst, was sich zum 1.7.2007 alles ge?ndert hat:
private Krankenversicherung (PKV)
Ab. dem 1.7.2007 gibt es eine Versicherungspflicht f?r alle B?rger in Deutschland, auch f?r Versicherte in der PKV. Der modifizierte Standardtarif in der PKV entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. ( mehr...)
Rente
Die gesetzlichen Renten werden zum ersten Mal seit langer Zeit wieder leicht erh?ht. Die Deutsche Rentenversicherung erh?ht die Renten um 0,54 Prozent. ( mehr...)
Hartz IV
Durch die Rentenerh?hung bekommen Hartz IV Empf?nger eine Erh?hung der Regels?tze.
Entsendegesetz
F?r die rund 850 000 Geb?udereiniger gelten nun Mindestl?hne. Diese betragen 7,87 Euro in den alten Bundesl?ndern und 6,36 in den ?stlichen Bundesl?ndern.
Wohneigentumsrecht
Eigent?mergemeinschaften von Mehrfamilienh?usern k?nnen seit dem 1.7.2007 Beschl?sse fassen auch wenn diese Beschl?sse nur mit einer 3/4-Mehrheit zustande kommen.
Steuernummern
Jeder Steuerzahler in Deutschland bekommt seine eigene pers?nliche pers?nliche Steueridentifikationsnummer (TIN). Diese gilt lebenslang und wird erst 20 Jahre nach dem Tod gel?scht. ( mehr...)
Montag, 2. Juli 2007
Es ist soweit. Wir sind endlich in Second Life vertreten. Wieder mal ist das Team von versicherungguenstig.com am Puls der Zeit. Nachdem wir die ersten waren die eine echte Live Beratung zum Thema Versicherungen ?ber das Internet angeboten haben, bieten wir ab heute Informationen zum Thema Versicherungen und vor allem zur privaten Krankenversicherung in Second Life an.
Ein Danke geht an das Team der Second Life Agentur In World Professionals, die unseren Auftritt erst erm?glicht haben.
Hier geht es zu unserem B?ro in Second Life
Wenn Kieferorthop?den ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zur?ckgeben, k?nnen erbrachte Leistungen gegen?ber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr mit diesen abgerechnet werden.
So urteilte das Bundessozialgericht (AZ: B 6 KA 37/06, R B 6 KA 38/06 R, B 6 KA 39/06 R) am 27.6.2007.
(Zahn-)?rzte, die in einem mit anderen Angeh?rigen ihrer Berufsgruppe abgestimmten Verhalten auf ihre Zulassung oder Erm?chtigung verzichten, sind nicht mehr berechtigt, Versicherte der Krankenkassen im Rahmen des Sachleistungsprinzips zu versorgen. Sie d?rfen von ihnen gem?? ? 13 Abs 2 Satz 8 SGB V auch im Wege der Kostenerstattung generell nicht mehr in Anspruch genommen werden. Auch die weiteren Regelungen in ? 72a Abs 3 Satz 3 und ? 95b Abs 2 SGB V zeigen deutlich den Willen des Gesetzgebers, (Zahn-)?rzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht grunds?tzlich nicht mehr an der Versorgung der Versicherten mitwirken zu lassen. Dies dient der Erhaltung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung.
Quelle: BSG
F?r alle Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, dass sie vor Behandlungsbeginn ?berpr?fen sollten, ob die behandelnden ?rzte auch noch die Kassenzulassung haben. Ansonsten ist es gut m?glich, dass die Behandlungskosten zu Lasten des eigenen Geldbeutel gehen.
Mittwoch, 27. Juni 2007
Die erste Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenversicherungen: Soll das nun Anlass f?r die Flasche Champagner sein oder eine Minute der Trauer?
Nun ja, am Freitag stehen die Vorst?nde der Handelskrankenkasse und IKK Weser-Ems vor den Pressevertretern und wollen den Reportern die erste kassenarten?bergreifende (welch ein Wort) Fusion in Deutschland (die eine ist eine Ersatzkasse und die andere eine Innungskrankenkasse) mit vielen salbungsvollen Worten unters Volk bringen.
Nun, diese Fusion ist wohl eine eindeutige Folge der Gesundheitreform 2007. Am Ende des Reform-Trips der derzeitigen Bundesregierung, allen voran Gesundheitsministerin Uns-Ulla Schmidt, wird es nur noch wenige Mega-Krankenversicherungen geben.
Der n?chste Brocken der Gesundheitsreform trifft das deutsche Stimmvolk: Der modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt mit Wirkung zum 1.7.2007. Alle, die derzeit nicht versichert sind und zuletzt in der privaten Krankenversicherung ( PKV) versichert waren, m?ssen sich zum 1.7.2007 in dem modifizierten Standardtarif versichern. Somit kommt die Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung.
Ein weiterer Schritt in Richtung Staatsmedizin.
Manfred Walter hat, wie alle Online- Versicherungsmakler, ein Problem: Die Interessenten wollen zumeist nur Informationen und kompetenten Rat einholen. Zumeist sind die Kunden mit dem Versicherungsvermittler vor Ort nicht so zufrieden oder vertrauen dem Rat des Maklers vor Ort nicht so sehr, als dass sie sich auf die erste Meinung verlassen. So wird dann im Internet nach Versicherungsvergleichen gesucht und man findet neben den ?blichen Adressh?ndlern auch einige Makler, die Ahnung haben von der Materie.
Manfred Walter von PKV-Financial.de geh?rt eindeutig dazu. In seinem Blog wird Manfred Walter mit Fragen zu den Themen PKV zugesch?ttet, die er auch gerne und gewissenhaft beantwortet. Und das ist genau der Punkt, wenn die Makler und Vermittler vor Ort immer so gewissenhaft wie Manfred Walter arbeiten w?rden, die hier gestellten Fragen w?rden nicht mehr auftauchen. F?r die Beantwortung der Fragen investiert man schlie?lich sehr viel Zeit, und somit eben auch sein eigenes Geld, denn nur f?r Fragen zu beantworten bekommt man als Makler von den Gesellschaften kein Geld.
Zu guter Letzt erh?lt man im Normalfall vielleicht sogar noch ein Danke, aber das war es dann auch schon. Die Problemstellung ist ganz einfach, irgendwann ist die Schmerzgrenze erreicht, wenn der heimische K?hlschrank einen mit g?hnender Leere begr??t, die n?chste Miete bezahlt werden muss und das Auto keinen Sprit mehr hat.
Ende vom Lied: Ein f?r die Kunden eigentlich wichtiger Service wird eingestellt, weil man es sich einfach nicht mehr leisten kann.
Dankbarkeit hat nun mal eine sehr geringe Halbwertzeit
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