Dienstag, 29. Mai 2007
Was passiert, wenn man auf Reisen au?erhalb der EU ist und pl?tzlich erkrankt? Wer bezahlt die Kosten?
Nun, das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007) hatte sich mit genau diesem Fall besch?ftigt.
Vom Grundsatz her gilt folgendes: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherungsschutz, wenn mit dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Das gro?e ABER kommt nun vom Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 18/06 R vom 24. Mai 2007).
So urteilt der 1. Senat des Bundessozialgericht, dass die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten nur ausnahmsweise erstattet werden. Der Versicherte muss trotz des Sozialversicherungsabkommen nicht so gestellt werden, als w?re die Behandlung in Deutschland erfolgt.
Als Konsequenz kann man allen gesetzlich Versicherten nur dringend empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschlie?en.
Donnerstag, 10. Mai 2007
Nun haben wir es offiziell:
Beihilfeberechtigte haben mehr Rechte und erhalten mehr Leistungen als der klassische Versicherungskunde.
OVG: Beihilfe f?r Viagra
Ein Bundesbeamter erh?lt zu den Aufwendungen f?r Viagra eine Beihilfe, wenn dieses Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsst?rung verschrieben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und folgte damit einem Urteil des 2. Senates des Gerichts, das bereits einem Landesbeamten Beihilfe f?r die Behandlung einer krankhaften Erektionsst?rung mit Viagra zugesprochen hat.
Der Kl?ger hatte nach der operativen Entfernung der Prostata an einer Erektionsst?rung gelitten, zu deren Behebung ihm von seinem Arzt 12 Viagra Tabletten verordnet worden waren. Den Antrag, ihm Beihilfe zu den Aufwendungen in H?he von 144,52 ? zu gew?hren, lehnte die beklagte Beihilfestelle ab, da die Beihilfevorschriften die Beihilfef?higkeit von Kosten f?r die Behandlung von Erektionsst?rungen generell ausschlie?en. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die Berufung des Beamten hatte nun Erfolg.
Das Bundesbeamtengesetz gew?hre dem Beamten im Krankheitsfall einen Anspruch auf Beihilfe, die seine private Eigenvorsorge erg?nze. Zwar d?rften die Beihilfevorschriften ein?zelne Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausschlie?en. Jedoch sei es unzul?ssig, f?r bestimmte Krankheiten insgesamt keine Beihilfe zu zahlen. Der Ausschluss der Behandlung einer Krankheit ? hier der Erektionsst?rungen als Folge einer Krebsoperation der Prostata ? von der Beihilfef?higkeit sei nicht deshalb gerecht?fertigt, weil Viagra in F?llen, in denen keine Krankheit vorliege, zur Verbesserung der sexu?ellen Potenz benutzt werde (?Lifestyle-Mittel?). Einem etwaigen Missbrauch oder unzumut?baren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse k?nne beispielsweise durch einen Eigen?behalt des Beamten, die Festsetzung eines H?chstbetrages oder eine mengenm??ige Begrenzung des anzuerkennenden Medikaments entgegengewirkt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. April 2007, Aktenzeichen: 10 A 11598/06.OVG
Ob der Normalb?rger auch das Viagra von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt bekommt? Ich wage es zu bezweifeln.
Mittwoch, 2. Mai 2007
Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Gesch?ftsf?hrer besch?ftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Gesch?ftsf?hrer so richtig sch?n hoff?hig macht.
Spitze Zungen k?nnen nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupfl?cher schlie?t um die Sozialkassen mit m?glichst viel Geld zu f?llen.
Das vollst?ndige Urteil k?nnen Sie hier finden.
Noch Fragen zur Versicherungspflicht? Wir helfen Ihnen gerne.
Die Gesundheitsreform 2007 d?rfte sich wohl in n?chster Zukunft als Antriebsfeder des deutschen Arbeitsmarktes erweisen. Die zweite Klage gegen den Reformmoloch kommt von der Continentale Krankenversicherung a.G..
Die Continentale will sich laut der Pressemitteilung gegen die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung wehren. Das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen hatte jetzt Wahlleistungstarife der AOK Rheinland genehmigt, die unter anderem bessere Leistungen im Krankenhaus und beim Zahnersatz vorsehen.
"Dies ist ein frontaler Angriff der Krankenkassen auf den privatwirtschaftlichen Markt der Zusatzversicherungen. Dagegen werden wir uns mit allen Rechtsmitteln wehren", so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale.
Ein b?ser Gedanke keimt gerade auf: Sind diese angek?ndigten Klagen nur ein R?ckzugsgefecht der privaten Krankenversicherungen, um vor der ?ffentlichkeit und den eigenen Kunden das Gesicht zu wahren?
Montag, 23. April 2007
Und es gibt doch noch Leben da drau?en... gerade bin ich ?ber ein weiteres Bullshit Bingo zur Gesundheitsreform gestolpert.
Der Kontrahierungszwang spielt ja eine sehr wichtige Rolle in dem neuen Standarttarif und die privaten Krankenversicherer reagieren ziemlich allergisch auf dieses Thema.
Aus einem Telefonat mit einer Krankenversicherungsgesellschaft:
[...] Also Zahlen und Beitr?ge haben wir noch nicht zu dem Standarttarif. [...] Der Standarttarif ist auch nicht gew?nscht bei uns, also fr?hestens im Juni k?nnen wir mit Beitr?gen aufwarten. So nun stehen wir also vor einem Problem: Der Kunde m?chte jetzt einen Standarttarif mit Beginn 1. Juli 2007 abschlie?en. Soll man den Kunden nun sagen, dass die Gesellschaften noch keinen Bock haben, Beitr?ge zu nennen?
Ein Kunde, der zuletzt bei der Continentale in der privaten Krankenversicherung versichert war und derzeit ohne Versicherungsschutz ist, m?chte sich in dem neuen Standarttarif versichern.
Eine Premiere soweit. Mal schauen wie die Gesellschaften, vor allem die Continentale, auf dieses Ansinnen reagieren. Theoretisch m?ssen die Gesellschaften erst ab 1. Juli 2007 die Antr?ge annehmen.
Mittwoch, 18. April 2007
Im Gesundheitswesen wird heutzutage mehr Geld bewegt denn je.
In Zahlen ausgedr?ckt 250.000.000.000 Euro (wem das zuviele Nullen sind 250 Milliarden Euro).
Die Gesundheitspolitik unter der Leitung der Gesundheitsministerin 'Uns-Ulla' Schmidt verliert immer mehr den Bezug zu dem B?rger auf der Stra?e, der die Auswirkungen wie steigende Beitragss?tze in der gesetzlichen Krankenkasse, Leistungsk?rzungen der GKV etc. zu ertragen hat.
Um die Menschen in diesem Land mal wieder zum Thema Gesundheitspolitik ein wenig zu motivieren hier ein kleines Spiel namens Gesundheitspolitik-Bullshit Bingo.
Wie geht das?
Das Gesundheitspolitik-Bullshit Bingo ist ganz einfach:
Den Gesundheitspolitik-Bullshit Bingo-Schein hier abholen und ausdrucken.Die Meldungen und Reden der Gesundheitspolitiker genau verfolgen und 5 K?stchen waagrecht, senkrecht oder diagonal in eine Reihe bringen. Bingo! hier ?ber die Kommentare eintragen.
Viel Spa? ...
Freitag, 13. April 2007
Der Beitrag ' Der Fluch des Hippokrates' im SZ-Magazin berichtet ?ber den Alltag im Krankenhaus.
Von ?rzten, die Patienten nur noch als l?stige Unterbrechung der eigenen Freizeit betrachten. Von Patienten, die den ?rzten und Pflegekr?ften schutzlos ausgeliefert sind und die zum Sterben in die Abstellkammer verfrachtet werden.
Zum einen macht mich der Artikel echt nachdenklich, und dann l?st der Beitrag vor allem Wut in mir aus.
Wut ?ber die Politik, die mit einer Gesundheitsreform versucht, Kosten einzusparen, und dabei leider die Menschen in diesem Land vergisst.
?ber einige Mitglieder der ?rzteschaft, die b?se gesagt den einzelnen Patienten zum Teil nur noch als Abrechnungsposten betrachten und den Kranken das letzte St?ck W?rde berauben. Zeitgleich wird ?ber sinkende Eink?nfte auf hohem Niveau geklagt.
Einfach den Artikel lesen und die eigene Meinung hier mit reinschreiben.
Donnerstag, 5. April 2007
Zahnschmerzen k?nnen einem durchaus den letzten Nerv rauben.
So ging es einer Dame aus K?ln, die sich mit rasenden Zahnschmerzen in Behandlung bei dem Zahnarzt ihres Vertrauens begab. Dieser behandelte die zwei schmerzenden Z?hne der Dame allerdings so erfolgreich, dass der Patientin die Schmerzen erhalten blieben.
Trotz wiederholter Besuche bei dem Arzt, der sich angeblich auch zu so wunderbaren Formulierungen hinrei?en lies wie die Patientin solle sich nicht so anstellen blieben die Schmerzen erhalten. Eine weitere eingehende Untersuchung seiner Arbeit, also sprich R?ngtenaufnahmen der schmerzenden Z?hne unterlies der Arzt.
Daraufhin begab sich die Patientin zu einem weiteren Zahnarzt, der die entz?ndeten Z?hne ziehen mu?te und die entstandenen L?cken mit Implantaten versorgte.
Die Kosten f?r die Behandlung und auch weitere zuk?nftig noch anfallende Behandlungskosten wollte die Patientin sich von ihrem ersten Zahnarzt erstatten lassen.
Zurecht, wie das Oberlandesgericht K?ln (AZ: 5 U 148/04) nun entschied. Das OLG K?ln sprach der Patientin die Behandlungskosten in H?he von 5500 Euro und ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zu.
Hier die Pressemitteilung des OLG K?ln zum Urteil 5 U 148/04.
Mittwoch, 4. April 2007
Die Gesundheitsreform 2007 hat neben den erheblichen Beitragsanpassungen f?r alle GKV-Versicherten auch einige Schlupfl?cher gebracht, so zum Beispiel die Senkung des Mindesteinkommens von bisher 1838 Euro auf 1225 Euro.
Ein Selbstst?ndiger, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann noch einiges an Geld sparen.
Wenn das zu versteuernde Einkommen des Selbstst?ndigen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er dies auch z.B. mit einem Steuerbescheid nachweisen kann, so sinken die Beitr?ge f?r die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
In Euro und Cent ausgedr?ckt: Bei einem Beitragssatz von angenommenen 14 Prozent kann sich der Einzelne monatlich 85,82 Euro im Vergleich zum alten Mindesteinkommen sparen.
Einfach mit dem Steuerbescheid oder der BWA zur gesetzlichen Krankenversicherung gehen und die dort die n?tigen Schritte einleiten.
Da muss man sich dann wohl mal bei 'Uns-Ulla' Schmidt f?r dieses Schlupfloch bedanken, oder?
Dienstag, 3. April 2007
Jemand fr?gt wegen einer privaten Krankenversicherung bei uns an.
R?ckfragen, welches Leistungsspektrum in der PKV der Kunde haben m?chten werden mit der Antwort abgetan:
Ich habe bei f?nf oder sechs Anbietern angefragt und habe so viele Angebote auf dem Tisch, da brauche ich keine weiteren Vergleiche.
Wenn nun aber alle Makler das Gesch?ft wirklich wertneutral betreiben w?rden, so m??ten doch immer die selben Gesellschaften mit den gleichen Tarifen in den Angeboten vorkommen.
Nur das ist eben nicht der Fall.
Seltsam, also entweder betreiben einige Kollegen das Gesch?ft mit dem Vorsatz Umsatz-Maxmierung, was man ja auch verstehen kann, denn auch Versicherungsmakler k?nnen nicht von Luft und Liebe alleine leben, oder ...
Montag, 2. April 2007
Was ben?tigen Sie denn wirklich, wenn Sie sich f?r Wechsel aus den gesetzlichen Kassen in die private Krankenversicherung entschieden haben und sich die grunds?tzlichen Gedanken bereits gemacht haben?
Einen wertneutralen ?berblick ?ber die Gesellschaften und die einzelnen Tarife
Es gibt etwa 40 private Krankenversicherungs-Gesellschaften auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt, mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen. Diese 40 Krankenversicherer teilen sich den Kuchen.
Die Krankenversicherungen haben alle ein Ziel: Sie als Kunden zu gewinnen, denn jeder neu gewonnene Kunde bringt zuerst einmal eins: Geld
Und wenn es schon um Ihr Geld geht sollten Sie sich ?berlegen, von wem Sie die ben?tigten Informationen erhalten. Wer bietet denn PKV an?
Wertneutrale ?berblick liefern folgende Vermittler nicht:
nebenberufliche Vermittler: frei nach dem Motto 'Tags?ber an der Werkbank, abends am Wohnzimmertisch ?ber Krankenversicherung referieren' Hauptberufliche Einfirmen- Vertreter: Diese Kollegen k?nnen Ihnen ausschlie?lich die Produkte der eigenen Gesellschaft anbieten, unabh?ngig davon wie die Betriebskennzahlen der Gesellschaft aussehen. Mitarbeitern der Hausbank: Ein Spruch Wenn sie ein Auto kaufen m?chten gehen Sie doch auch nicht zum Juwelier Mehrfachagenten: Mehrfachagenten k?nnen mehrere Gesellschaften anbieten, sind aber dennoch an eine begrenzte Auswahl an Krankenversicherern gebunden. Strukturvertriebe (oder sag ich jetzt besser Vertriebsorganisationen mit klar strukturierten Verkaufsgespr?chen): Vergleichbar zu den Mehrfachagenten, d.h. der Vertriebsvorstand w?hlt die Gesellschaften aus, die an Mann oder Frau gebracht werden sollen. Von wertneutraler Beratung sind wir hier zumeist weit entfernt.
Nun zu denen, die Ihnen wertneutral den PKV-Markt erkl?ren k?nnen:
Versicherungsberater (bitte nicht den Einfirmenvertreter der Allianz Versicherung, sondern den Versicherungsberater, der eine Erlaubnis vom zust?ndigen Amts- oder Landgerichtspr?sidenten nach Artikel 1 ? 1 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz erhalten hat.) Versicherungsmakler
Warum Versicherungsberater oder Makler?
Ganz einfach, ein Versicherungsmakler wird Ihnen schon rein aus Haftungsgr?nden (Makler sind gegen?ber dem Kunden verantwortlich f?r die Beratung und die ausgesprochene Empfehlung) eine ?bersicht ?ber die einzelnen Gesellschaften bieten und gemeinsam mit dem Ihnen eine Auswahl anhand von Leistungskriterien aus der Vielzahl von Angeboten an Krankenversicherungen erarbeiten. Sie k?nnen sich dann anhand der Vergleiche entscheiden, welche Gesellschaft f?r Sie die richtige ist.
Versicherungsberater beraten Sie und w?hlen, wie die Versicherungsmakler, bedarfsgerechte Versicherungsprodukte und L?sungen anhand der Ihrer Leistungsw?nsche aus. Der eigentliche Unterschied zwischen dem Versicherungsberater und Makler ist, dass der Versicherungsberater keine Provision durch die Gesellschaften erh?lt, sondern mit Ihnen in Form eines Honorars abrechnet. Der Versicherungsmakler erh?lt vom Interessent ein Honorar.
Nun stehen Sie erneut vor einer Wahl: Versicherungsberater oder Versicherungsmakler ...
Einige wichtige Links:
- Institut der Versicherungsmakler e.V.
- Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
- BVVB Bundesverband Versicherungsberater E.V.
Und es geht weiter mit dem Thema Gesundheitsreform 2007.
Die vollmundigen Ank?ndigungen der privaten Krankenversicherung, allen voran Reinhold Schulte, Vorstand des PKV-Verbandes und zugleich Vorstand der Signal Iduna und die Debeka, lassen auf eine Klagewelle gegen die Gesundheitsreform schlie?en.
Wann kommen nun die ersten Klagen?
Wir veranstalten ein Erste-Klage-gegen-Gesundheitsreform-Wettbewerb
N?heres zu dem Erste-Klage-gegen-Gesundheitsreform-Wettbewerb kommt sp?ter.
Sonntag, 1. April 2007
Den besten Aprilscherz bereitete die allseits beliebte Gesundheitsministerin 'Uns-Ulla' Schmidt mit der Pressemitteilung zur Einf?hrung der Gesundheitsreform.
Die Selbstbeweihr?ucherung und Selbstinszenierung von Frau Schmidt bringt mich langsam zum Kotzen.
Das deutsche Stimmvolk darf sich einzig und alleine ?ber sinkende Arbeitslosenzahlen freuen, denn durch die anstehende Proze?flut wegen der Gesundheitsreform werden die deutschen Gerichte sicherlich neue Mitarbeiter zum Aktenschleppen einstellen.
Sch?nen Sonntag noch...
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