Soeben erreichen uns die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2008. Diese Rechengrößen bedürfen noch der Genehmigung durch den Bundesrat.
Hier nun die voraussichtlichen Werte:
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Alte Bundesländer: 5300 Euro im Monat
Neue Bundesländern: 4500 Euro im Monat.
Diese Werte gelten sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3600 Euro monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die
Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß
§ 6 Abs. 6 SGB V erhöht sich von bisher 47700 Euro um 450 EUR auf 48150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) erhöht sich um 450 Euro auf 43200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3600 Euro
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße für die alten Bundesländern beträgt pro Jahr 29820 Euro bzw. 2485 Euro im Monat. Für die neuen Bundesländern beträgt sie 25200 Euro jährlich oder monatlich 2100 Euro.