Der 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichtes hat mit dem Urteil L 4 KR 3/04 vom 14.12.2006 neue Wege beschritten:
So sind von nun an die Ehegatten, welche in der Familien-GmbH als Geschäftsführer beschäftigt sind, versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.
Interessant ist vor allem, dass das Bayerische Landessozialgericht sich auf das
Urteil des Bundessozialgerichtes bezieht, und damit das sehr umstrittene Urteil zur Versicherungspflicht der Ein-Mann-Gesellschafter Geschäftsführer so richtig schön hoffähig macht.
Spitze Zungen können nun behaupten, dass der Sozialstaat die letzten Schlupflöcher schließt um die Sozialkassen mit möglichst viel Geld zu füllen.
Das vollständige Urteil können Sie
hier finden.
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