Dienstag, 5. Dezember 2006
Vor kurzem stolperte ich bei der Logfile-Analyse des Versicherungs Blog auf einen doch sehr interessanten Referrer:
http://finanzblogs.com/
Auf der Webseite wird das Who-is-Who der Finanzblogs und der Blogs zum Thema Versicherung kopiert und mit einer sch?nen Weiterleitung mit Webung versehen.
Nur leider hat uns hier niemand gefragt, ob die Inhalte des Versicherungs Blogs kopiert werden d?rfen. Nun stellt sich nur die Frage ob die Betreiber der Webseite http://finanzblogs.com/ absichtlich diese Urheberrechtsverletzung begehen.
Diese Vermutung liegt nahe, wenn man sich folgende Whois-Abfrage anschaut:
[...]
DOMAIN: FINANZBLOGS.COM
RSP: Domain-Registrar
URL: -
created-date: 2006-11-14
updated-date: 2006-11-14
registration-expiration-date: 2007-11-14
owner-contact: P-WVP40
owner-organization: No Whois available
owner-fname: Whois
owner-lname: Protected
owner-street: No Street
owner-city: No Town
owner-zip: 00000
owner-country: PA
owner-phone: +507 000 948888158
owner-fax: +507 000 684399484
owner-email: nomail@whois-protect.net
[...]
Wenn man nun nach der Telefonnummer googelt so findet man einen durchaus interessanten Beitrag bei Suchmaschinen News, in dem auch eine sehr dubiose Webseite namens Kolido.net erw?hnt wird, die unter anderem von VCN Corp. betrieben wird.
Interessant ist die Antwort auf unser Schreiben betreffend der Urheberrechtsverletzung an Kolido.net:
Von: Kolido - Internet Service Provider [mailto:info@kolido.net]
Gesendet: Freitag, 1. Dezember 2006 17:29
Betreff: Re: Urheberrechtsverletzung auf Finanzblogs.com
Sehr geehrter XXXX,
wir sind weder eine Beh?rde noch ein Gericht und k?nnen daher nicht aufgrund einer eMail von Ihnen ohne explizite genannte Verst?sse anhand von Beispielen eine Pr?senz sperren oder l?schen.
Mit freundlichen Gr??en / Kind regards
XXXXX XXXXXXX
Kolido - Internet Service Provider
Account Manager Europa
Kolido ist ein Projekt der
VCN Corp.
Ramon Arias Avenue
Maheli Building, Office 12-E
Panama City, Republic of Panama
Tel.: 01803 / 471 133 111
Fax : 01803 / 684 399 484
Mail: info@kolido.net
Web: http://www.kolido.net
An dieser Stelle ver?ffentlichen wir die von dem Herrn der VCN Corp. geforderten Nachweise der Urheberrechtsverletzung:
- http://betriebliche-altersversorgung.finanzblogs.com/die-betriebliche-altersversorgung-und-das-ende-der-sozialabgabenfreiheit.html
- http://personalien.finanzblogs.com/wenn-regierungen-und-reformen-benotet-werden-wuerden.html
- http://reformen.finanzblogs.com/die-fuenf-weisen-zum-thema-groeraz.html
- http://kurioses.finanzblogs.com/der-aerztekalender-2007.html
- http://gesetzliche-krankenversicherung.finanzblogs.com/ist-krankengeld-steuerpflichtig.html
- http://reformen.finanzblogs.com/die-gesundheitsreform-2006-oder-die-parlamentarische-schlammschlacht.htmlhht
- http://krankenzusatzversicherung.finanzblogs.com/buch-empfehlung-arzt-und-patient-eine-beziehung-im-wandel.html
- http://rentenversicherung.finanzblogs.com/voraussichtliche-sozialversicherungswerte-2007.html
- http://reformen.finanzblogs.com/die-party-findet-ohne-die-gaeste-statt.html
- http://reformen.finanzblogs.com/krankenversicherung-die-zwei-klassen-gesellschaft-in-deutschland-und-im-bundestag.html
- http://reformen.finanzblogs.com/die-elefantenrunde-zur-gesundheitsreform.html
- http://krankenzusatzversicherung.finanzblogs.com/buch-empfehlung-arzt-und-patient-eine-beziehung-im-wandel.html
- http://versicherungs-tests.finanzblogs.com/finanztest-zum-thema-private-krankenversicherung.html
- http://rechtsprechung.finanzblogs.com/abmahnungen-sind-recht-haeufig-geschmacksfrage-teil-31-oder-rechtsmissbraeuchliche-geltendmachung-von-unterlassungsanspruechen.html
- http://versicherungs-tests.finanzblogs.com/finanztest-zum-thema-private-krankenversicherung.html
- http://presse-medien.finanzblogs.com/finalrunde-des-internationalen-weblog-awards-2006-bobs-der-deutschen-welle.html
Achja, eins h?tten wir nun beinahe vergessen:
Copyright ? 2006 Das Versicherungs Blog. Dieser Feed ist nur f?r eine nicht-kommerzielle Nutzung gedacht.
Freitag, 20. Oktober 2006
In der Sitzung des Bundestages am 9. Oktober 2006 hat der Bundestag die Rechengr??en der Sozialversicherung f?r das Jahr 2007 festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesl?ndern gleich. Sie betr?gt, wie bisher, bei 63.000, 00 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesl?ndern steigt die BBG der Rentenversicherung auf 54.600,00 Euro.
Die Grundlage f?r die Berechnung von vielen Werten in der Sozialversicherung, die Bezugsgr??e, bleibt in den westlichen Bundesl?ndern in H?he von 2.450,00 Euro je Monat erhalten, in den ?stlichen L?ndern steigt die Bezugsgr??e auf 2.100,00 Euro monatlich.
Das Durchschnittsentgelt f?r das Jahr 2007 wird auf 29.488,00 Euro festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird f?r das Jahr 2007 auf 47.700, 00 Euro festgelegt.
Die oben genannten Werte sind bis zur zur Verabschiedung durch den Bundesrat voraussichtliche Werte.
Mittwoch, 27. September 2006
Eine Pressemeldung stimmt mich etwas nachdenklich:
PENNY und ARAG starten bundesweit einmalige Verkaufsaktion /
Discounter der REWE Group und der ARAG Konzern bieten preisg?nstigen Familienrechtsschutz an
In ?ber 2000 Filialen wird Penny einen speziellen Familienrechtsschutz des D?sseldorfer Versicherungskonzerns anbieten. Das Verkaufskonzept ist f?r Versicherungen innovativ. Wie jede andere Haushaltsware wird der ARAG Rat & Tat-Rechtsschutz in eigenen Verkaufsregalen in den Penny-M?rkten zu finden sein. Die Vorteile f?r den Penny-Kunden: Er erh?lt eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung zu einem Jahresbeitrag von nur 99 Euro. Der ARAG Rat & Tat Rechtsschutz bietet Schutz f?r die ganze Familie und umfasst die Bereiche Arbeit, Wohnen und Verkehr. Dieses Angebot ist ab 2. Oktober f?r zwei Wochen in allen Penny-Filialen erh?ltlich.
Der Kauf der Versicherungspolice ist unkomliziert. In einer Verkaufsbox sind der Versicherungsschein, die Leistungsbeschreibung und die Versicherungsbedingungen des ARAG Rat&Tat Rechtsschutzes verpackt. Der Kunde nimmt die Box mit zur Kasse und erh?lt mit seinem Kassenbon eine pers?nliche PIN-Nummer. Von zu Hause aus kann er
seinen neuen Versicherungsschutz per Post, Fax oder Internet bei der ARAG aktivieren. Bereits einen Tag nach der Registrierung ist der Rechtsschutz wirksam.
"Durch unsere Zusammenarbeit mit Penny nutzen wir einen neuen, unkonventionellen Verkaufsweg. Zugleich haben wir ein neuartiges Rechtsschutzprodukt entwickelt, das die telefonische Erstberatung sinnvoll mit dem Kostenschutz als bekannte Versicherungsleistung kombiniert. Wir sehen unsere Zusammenarbeit als ein Pilotprojekt, das bei entsprechendem Erfolg ausgebaut werden kann", beschreibt Hanno Petersen, Vorstandsmitglied der ARAG die Kooperation.
"Mit dieser Aktion bieten wir unseren Kunden eine Top-Dienstleistung zu einem besonders g?nstigen Preis. Das zeigt
erneut, dass Penny ?ber Qualit?t und Preis der Lebensmittel hinaus, attraktive, g?nstige und innovative Dienstleistungen bietet", betont Alain Caparros, Vorstandssprecher der REWE-Group.
Der ARAG Rat & Tat Rechtsschutz bietet den Penny-Kunden alle Beratungsleistungen des erfolgreichen ARAG Rechtsnavigators. Sie erwerben mit ihrer Police den Anspruch auf eine umfangreiche telefonische Erstberatung zu jeder privaten Rechtsfrage. Erst im August wurde dieser Beratungsservice der ARAG durch den T?V Saarland zertifiziert und mit der Note 1,55 (gut) bewertet.
Unter www.ARAG-Rechtsservice.de steht den Penny-Kunden zudem mit dem ARAG Online-Rechtsservice eine der umfangreichsten juristischen Datenbanken zur Verf?gung. Sie erlaubt eine erste Rechtsorientierung und Rechtshilfe durch die interaktive Kl?rung von juristischen Fragen, Downloads von Musterschreiben und Vertr?gen sowie das individuelle Erstellen von Formschreiben und Vertr?gen.
Nat?rlich bietet der ARAG Rat & Tat Rechtsschutz ebenfalls den klassischen Kostenschutz bei Gerichtsverfahren in den Bereichen Beruf, Wohnen und Verkehr. Die ARAG zahlt je Rechtsschutzfall bis zu 1 Million Euro in Europa und weltweit bis zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung betr?gt 250 Euro.
Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabh?ngige Partner f?r Recht und Schutz. Die ARAG ist das gr??te Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit rund 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet das Unternehmen ein Umsatz- und Beitragsvolumen von ?ber 1,3 Milliarden EUR. Au?erhalb Deutschlands ist die ARAG in den USA und weiteren zehn europ?ischen L?ndern f?r ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die Gesellschaft heute eine Spitzenposition ein. Dar?ber hinaus ist der ARAG Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten Marktf?hrer.
Gibt es jetzt bald die private Krankenversicherung bei Rossmann, die Krankenzusatzversicherung bei Schlecker, die betriebliche Altersversorgung gibt es g?nstig bei Ikea und so weiter.
Die Frage ist: Wo bleibt hier bitte die kunden- und bedarfsorientierte Beratung der Kunden???
Dienstag, 26. September 2006
Und nochmals ein Urteil zum Thema Telefonmarketing:
Laut OLG Hamm (Az.: 4 U 78/06) m?ssen unerlaubte Werbeanrufe auf Mobiltelefonen unterbleiben und stellen dar?ber hinaus eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, wenn sie den Mobilfunkteilnehmer unzumutbar bel?stigen.
Somit d?rfte wohl der Adresshandel auch f?r Handyrufnummern weiter eingeschr?nkt werden.
Das vollst?ndige Urteil des OLG Hamm (Az.: 4 U 78/06 vom 15.8.2006) gibt es hier.
Mittwoch, 6. September 2006
Vor einiger Zeit berichteten wir ?ber den rechtlichen Stand von Telefonmarketing.
Inzwischen hat sich auch das Landgericht Hamburg in dem Urteil vom 04.09.2006 (Az.: 312 T 6/06) zu der Thematik ge?ussert und geht mit seinem Urteil sogar noch einen Schritt weiter als das OLG Frankfurt (Urteil vom 21. Juli 2005, - 6 U 175/04).
Aus dem Urteil des LG Hamburg:
"Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Hamburg - St. Georg kann der Antragsteller aus ? 1004 i.V.m. ? 823 Abs. 1 BGB analog von dem Antragsgegner verlangen, dass dieser es unterl?sst, mit dem Antragsteller zu Werbezwecken telefonisch Kontakt aufzunehmen, ohne dass dessen Einverst?ndnis bez?glich einer solchen Kontaktaufnahme vorliegt oder anzunehmen ist.
Denn ein Anruf auch bei einem Unternehmer zu Werbezwecken stellt grunds?tzlich einen Eingriff in das ?Recht am Unternehmen" dar, gegen den sich der Unternehmer nach ?? 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zur Wehr setzen kann (...).
Dass der Unternehmer grunds?tzlich auch Schutz vor unerw?nschten Werbeanrufen beanspruchen kann, hat der Gesetzgeber in der Begr?ndung seines Gesetzesentwurfs zur UWG-Novelle 2004 ausdr?cklich festgestellt. Er hat dort ausgef?hrt, dass auch im gewerblichen Bereich oder bei der Aus?bung eines selbst?ndigen Berufes telefonische Anrufe zu Werbezwecken nicht ohne weiteres hinzunehmen seien, da sie mit Blick auf die St?rung der beruflichen T?tigkeit ebenfalls als bel?stigend empfunden werden k?nnten. Anders als beim Verbraucher k?nne die Interessenlage hier zwar anders sein; dies jedoch nur dann, wenn der Anruf im konkreten Interes-
senbereich des Angerufen liegt.
Daher werde in ?bereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung die Telefonwerbung im gewerblichen Bereich auch bei einem vermuteten Einverst?ndnis als zul?ssig erachtet (Bt-Drucks. 15/1487, Seite 21, zu ? 7
Ziffer 2). Dass das Angebot der Frankfurter Unternehmensberatung, f?r welche der Antragsgegner t?tig ist, im Interessenbereich des Antragstellers liegen w?rde, konnte der Antragsgegner nicht ohne weiteres annehmen. Er konnte mithin von einem vermuteten Einverst?ndnis des Antragstellers mit einem Werbeanruf wie demjenigen vom 15.06.2006 nicht ausgehen."
Marcel Bartels von Mein-Parteibuch.de hat dem Thema Kaltaquise per Telefon eine eigene Rubrik in seinem Blog gewidmet: Cold Calling
Freitag, 23. Juni 2006
Wir berichteten bereits vor einiger Zeit ?ber die geplante Umstrukturierung des Branchenprimus Allianz.
Mit den neusten Berichten in der Wirtschaftspresse d?rften die Hintergr?nde noch klarer erscheinen.
Montag, 22. Mai 2006
Die Arbeitslosenversicherung f?r Selbstst?ndige erregt den Unmut des Instituts der deutschen Wirtschaft. Das Instituts der deutschen Wirtschaft kritisiert das Verh?ltnis der Beitr?gen in Relation zu den entsprechenden Leistungen.
Das IW K?ln geht in der Pressemitteilung noch einen Schritt weiter: Denn f?r den pauschal auf dem niedrigen Niveau von 39,81 Euro festgesetzten Beitrag erh?lt etwa ein selbstst?ndiger Akademiker, je nach Familienstand, im Bedarfsfall bis zu 1.364 Euro im Monat. Wie preisg?nstig er diese Leistung erwirbt, zeigt ein Vergleich mit einem normalen Arbeitnehmer. Soll dieser das Recht auf ein ebenso hohes Arbeitslosengeld haben, m?ssen f?r ihn monatlich stolze 191 Euro als Beitrag eingezahlt werden ? bei einem Eigenanteil von immerhin 96 Euro. Die Selbstst?ndigen werden somit in der Arbeitslosenversicherung mit bis zu 151 Euro von den abh?ngig Besch?ftigten subventioniert. Vor allem aber l?dt das rot-gr?ne Konstrukt f?rmlich zum Missbrauch ein. Denn es bietet einem sozialversicherungspflichtig Besch?ftigten die M?glichkeit, sich auf gut Gl?ck selbstst?ndig zu machen und bei ausbleibenden Auftr?gen ohne Pr?fung auf Bed?rftigkeit das Arbeitslosengeld zu kassieren. Im Extremfall k?nnte ein Selbstst?ndiger zw?lf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und sich dann mit deren Leistungen
einen bis zu sechsmonatigen Urlaub g?nnen.
Die Grafik verdeutlicht die Hintergr?nde der Pressemitteilung des IW K?ln:
Donnerstag, 18. Mai 2006
Im Zusammenhang mit der EU-Vermittlerrichtlinie berichteten wir ?ber die Ver?nderungen und Auswirkungen der neuen Gesetzeslage. Die ?berarbeitung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft geht da mit sehr viel weniger Aufmerksamkeit voran. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die bereits seit 29 Jahren g?ltigen Wettbewerbsrichtlinien ?berarbeitet und dem Bundeskartellamt zur ?berpr?fung und Genehmigung vorgelegt.
Neu an den ?berarbeiteten Wettbewerbsrichtlinien ist der Punkt der Ausspannung. So wurde der Punkt der Ausspannung im Sach/HUKR ?berarbeitet. Bisher war es sowohl in den Sparten Sach-, Lebens- und Krankenversicherung verp?nt, Ausspannung zu betreiben. Ausspannung im Bereich Sach / HUK ist in der neuen Fassung nicht mehr sch?ndlich. Die Ausspannung im Bereich Krankenversicherung und der Leben-Sparte ist nach wie vor unerw?nscht, weil damit der Kunde in der Regel Nachteile erleidet. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Formulierung 'mit unlauteren Mitteln oder auf unlautere Weise'. Wo nun die 'unlauteren Mittel' und die 'unlautere Weise' bei der Ausspannung beginnen, wird im Einzelfall die Gerichte besch?ftigen.
Mittwoch, 10. Mai 2006
Haufe berichtete ?ber die Neuregelungen vor allem ?ber das ? Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts? und dazu geh?render Verordnung. Es wird immer deutlicher, dass auf den Verbraucherschutz immer gr??ere Gewichtung gelegt wird.
Ab dem Jahr 2007 sollen Versicherungsvermittler gezwungen werden sich entweder bei der ?rtlichen IHK um eine Zulassung zu bem?hen, oder einen Agenturvertrag mit einer Haftungs?bernahme vorweisen m?ssen. Es wird laut dem Haufe-Artikel allerdings noch eine ?bergangsfrist bis zum 1.1.2008 geben, um die Qualifikation nachzuweisen.
Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Vermittler, die seit dem 31.8.2000 Versicherungen vermitteln und noch keine Qualifikation wie den Versicherungsfachmann/-frau des BWV oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen k?nnen.
Donnerstag, 4. Mai 2006
Unter diesem Motto steht die EU-Vermittlerrichtlinie: Gestern wurde das Vermittlergesetz im Kabinett beschlossen, und somit kommt endlich Bewegung in die festgefahrene Situation.
Zeitgleich spricht die Verordnung ?ber die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsverordnung ?VersVermV) ein klares Machtwort in Richtung Verbraucherschutz und -Orientierung.
So wird die Vorraussetzung f?r den Versicherungsvermittler klar festgelegt: Neben der witschaftlichen Zuverl?ssigkeit muss der Vermittler auch die angemessene Qualifikation nachweisen.
Dienstag, 25. April 2006
Zum Ende des Jahres 2006 soll sie nun kommen: Die lange erwartete und erhoffte EU-Vermittlerrichtlinie wird bald Realit?t. Nach dieser EU-Vermittlerrichtlinie m?ssen die Vermittler von Versicherungen eine Ausbildung nachweisen und ihre Interessen offen legen.
Der Markt der Versicherungen ist durchaus interessant, nachdem laut GDV 158 Milliarden Euro (im Jahr 2005) auf die Konten der Versicherungsgesellschaften geflossen sind.
Um die f?lligen Provisionen rangeln sich Vermittler, wobei, so muss man doch bekennen, die Gro?zahl der Vermittler den Status eines nebenberuflichen Vermittlers bekleiden. Die Welt am Sonntag berichtet in einem Artikel von etwa 320.000 nebenberuflichen Vermittlern.
Das paradoxe an der Vermittlerrichtlinie in der jetzigen Fassung ist, dass Vertreter, die jeweils nur f?r eine Versicherungs-Gesellschaft t?tig sind, eben keine Erlaubnis und somit keine spezielle Ausbildung ben?tigen. Dies bedeutet, dass die Mehrzahl der Vermittler am Wohnzimmer-Tisch nicht verpflichtet sind, sich Fachwissen anzueignen und eine Wissenpr?fung abzulegen.
Damit ist, so denke ich, ein sehr wichtiger Punkt in der EU-Vermittlerrichtlinie ausgehebelt.
Der Verbraucher sollte in diesem Punkt eine Nachbesserung fordern. Nur dadurch k?nnen die Fehler der Vergangenheit, wie z.B. der Verkauf einer privaten Krankenversicherung OHNE eine Beitragsentlastung im Alter vermieden werden.
Dienstag, 11. April 2006
Das Thema " Online-Vergleich" besch?ftigt uns als Betreiber des unabh?ngigen Versicherungsportals www.versicherungguenstig.com, seitdem wir diese Pr?senz gestartet haben.
Das f?r uns Wichtige ist den Kunden nicht nur die M?glichkeit zu bieten, erstklassige Informationen und eben auch bedarfsgerechte und kundenorientierte Vergleiche zum Thema private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, LV, private Rente und Berufsunf?higkeit anzubieten, sondern vielmehr f?r mehr Transparenz im Versicherungsmarkt zu sorgen.
Die Situation derzeit im Internet ist ja, dass die Online-Vergleiche, die derzeit angeboten werden nur einen ersten wirklich sehr groben Einblick in das Thema ' Private Krankenversicherung' oder ' Berufsunf?higkeit' sein k?nnen. Zumeist werden einfach die billigste Versicherungen generiert, allerdings nicht die f?r den einzelnen wirklich g?nstigsten L?sungen.
Wie denn auch, wenn der wichtigste Bereich zumeist aussen vor bleibt: Die pers?nlichen Vorstellungen und W?nsche und vor allem die Transparenz bei der Frage 'Ja welche Leistungen bietet mir denn diese Versicherung?'. Zumeist werden "Apfel mit Birnen" verglichen.
Um endlich mal "?pfel mit ?pfeln" zu vergleichen haben wir einen Schritt hin zu mehr Transparenz f?r den Interessenten gemacht: Seit Neuestem bieten wir eine Live-Beratung f?r das Thema Personen-Versicherungen an.
Live deswegen, weil der User direkt dem Versicherungsmakler auf dessen Bildschirm bei Ausarbeiten der jeweils wirklich g?nstigsten und vorteilhaftesten L?sung zusehen kann, und das bequem vom heimischen Bildschirm aus.
Die wichtigsten Schlagworte f?r die Live Beratung sind Kunden- und Bedarfsorientierung, Transparenz, direkt, live und online. Wir f?hren zwei Bereiche zusammen: Das Thema Versicherungen und das Internet.
Dabei greifen wir auch geballtes Fachwissen zur?ck: Die Makler, welche die Versicherungsvergleiche mit den Usern zusammen erarbeiten, werden durch das renommierte Analyse-Unternehmen MORGEN & MORGEN GmbH unterst?tzt.
Die technische Realisierung der Live-Beratung ?bernimmt die Netviewer GmbH, die sich eine marktf?hrende Position im Bereich Desktop-Sharing erarbeitet haben und deren Technik auch durch ein Sicherheits-Gutachten des Fraunhofer Instituts f?r sichere Telekooperation geadelt wurde.
Mittwoch, 22. Februar 2006
So vermeldet Haufe in dem Artikel, dass die bisherige Regelung zur Riester-Rente gegen EU Recht verst??t. Bisher konnten nur Steuerzahler, die in Deutschland unbeschr?nt steuerpflichtig waren, die staatlichen F?derungen in Anspruch nehmen.
Genau das wertet die EU Komission als dikriminierend und verst??t somit gegen den EG-Vertrag.
Laut Haufe wurde Deutschland durch die Europ?ische Kommission aufgefordert, die notwendige Reformen durchzuf?hren. Ansonsten werde der Europ?ische Gerichtshof mit der Kl?rung der Angelegenheit beauftragt.
Freitag, 17. Februar 2006
Bisher war der Schutz der Arbeitslosenversicherung nur den abh?ngig Besch?ftigten vorbehalten. Zwar sah das SGB III bereits die M?glichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vor, was aber nur auf einen begrenzten Personenkreis beschr?nkt war.
Inzwischen k?nnen auch Selbstst?ndige und Freiberufler einen Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen, wenn sie mehr als 15 Stunden w?chentlich berufst?tig sind und in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Selbstst?ndigkeit mindestens ein Jahr in der Arbeitslosenversicherung pflichtig versichert waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Wichtig f?r Existenzgr?nder ist, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstst?dnigkeit gestellt wird. Bis Ende 2006 k?nnen auch Selbstst?ndige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabh?ngig davor wie lange sie schon selbstst?ndig sind. Vor allem gilt es zu beachten, dass dieser Antrag zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung f?hrt.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur in einem Hinweisblatt. (als pdf)
F?r Fragen zum Thema selbstst?ndige T?tigkeit & private Krankenversicherung einfach hier klicken.
Montag, 13. Februar 2006
Laut einer Pressemitteilung des BMJ wird das VVG ?berarbeitet.
So soll laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das neue VVG die Rechte des Versicherungskundens st?rken.
Einige der Neuerungen im Detail:
Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Die Versucherungsunternehmen m?ssen die Kunden zuk?nftig vor dem Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren. Auch muss das Beratungsgespr?ch dokumentiert werden. Wenn Gr?nde bestehen, z.B. ?nderung der Lebenslage, ist auch im laufenden Vertragsverh?ltnis zu beraten. Ein gutes Beispiel hierf?r ist die vorzeitige K?ndigung einer laufenden Lebensversicherung.
Neben der bedarfsorientierten Beratung durch die Versicherungsgesellschaften muss auch die Dokumentation des Beratungsgespr?chs dem Kunden ?berlassen werden. Dies vereinfacht f?r den Endverbraucher die Beweisf?hrung im Fall einer Falschberatung. Die Dokumentationspflicht gilt auch f?r den Versicherungsvermittler.
Die Versicherungsunternehmen m?ssen dem Kunden zuk?nftig Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer k?nftig Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen vor Unterschrift des Vertrages zukommen lassen.
Vorvertragliche Anzeigepflichten
Eine wichtige Neuerung betrifft auch die vorvertragliche Anzeigepflicht: Bisher musste der Kunde praktisch alle gefahrerh?hende Umst?nde im Antrag angeben, um seine vorvertraglichen Anzeigepflicht zu erf?llen. Vor allem im Bereich der Personenversicherungen wie die privaten Krankenversicherung kam es immer wieder zu Streitigkeiten aufgrund dieser Anzeigepflicht.
Nach der neuen Regelung hat der Kunde vom Grundsatz nur noch die Umst?nde anzuzeigen, nach denen das Versicherungsunternehmen in Textform gefragt hat. Die Einsch?tzung, ob ein Umstand der Gefahrerh?hung vorliegt, liegt nun beim Versicherungsunternehmen. Neugeregelt wurde auch der Fall der Anzeigepflicht-Verletzung. So muss das Versicherungunternehmen Rechte aus der Anzeigepflichtsverletzung binnen f?nf Jahren geltend machen. Konkret bedeutet diese Frist f?r den Endverbraucher, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine R?ckabwicklung oder eine r?ckwirkende Anpassung des Vertrags wegen Verletzung der Anzeigepflicht nach vielen Jahren kann den Versicherungsnehmer unzumutbar belasten.
Direktanspruch in der Pflichtversicherung
Bei allen Pflichtversicherungen erh?lt der Gesch?digte k?nftig einen Direktanspruch gegen den Versicherer.
Allgemeines Widerrufsrecht
K?nftig k?nnen alle Versicherungsvertr?ge ohne Angabe von Gr?nden widerrufen werden. Die Widerrufsfrist betr?gt zwei Wochen, in der Lebensversicherung 30 Tage. Die Frist f?r den Widerruf beginnt erst, wenn dem Kunden s?mtliche Vertragsbedingungen und Informationen ?bermittelt worden sind.
Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips
Verletzt der Versicherungskunde nach Vertragsschluss Anzeigepflichten bzw. Obliegenheiten, bemessen sich die Folgen k?nftig danach, wie stark sein Verschulden wiegt.
Bisher verwirkte ein Versicherungsnehmer seineAnspr?che aus dem Versicherungsvertrag, wenn er den Versicherungsfall grob fahrl?ssig herbeigef?hrt hatte.
Die Unteilbarkeit der Pr?mie wird abgeschafft
Wird ein Vertrag im Laufe des Versicherungsjahres gek?ndigt oder durch R?cktritt beendet, muss der Kunde die Pr?mie auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Nach dem bisherigen Recht musste die Pr?mie bis zum Ende der Versicherungsperiode bezahlt werden.
Wegfall der Klagefrist
Wichtig f?r die Versicherungskunden ist auch die Streichung der Klagefrist. Bislang muss der Kunde seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung binnen sechs Monaten geltend machen, nachdem das Versicherungsunternehmen die Leistung schriftlich abgelehnt hat (? 12 Abs. 3 VVG).
Modernisierung der Lebensversicherung
Anspruch auf ?berschussbeteiligung
Der Anspruch auf ?berschussbeteiligung nach den Urteilen des BGH wird gestzlich verankert.
Modellrechnung
Der Versicherungskunde ist dar?ber zu informieren, welche Ablaufleistungen zu erwarten sind. Noch deutlicher als bisher werden die Unternehmen verpflichtet, dass es sich bei den Modellrechnungen um Prognosen und nicht um garantierte Leistungszusagen handelt. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Unternehmen verpflichtet, eine Modellrechnung zu ?berlassen, bei der die m?gliche Ablaufleistung unter Zugrundelegung realistischer Zinss?tze dargestellt wird.
Berechnung des R?ckkaufswerts
Der R?ckkaufswert einer Lebensversicherung oder auch Rentenversicherung ist k?nftig nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen.
Fr?hstorno
Die Abschlusskosten in der Kapitallebensversicherung werden k?nftig auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt.
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