Die Drucksache 207/1/07 beschäftigt am Freitag, den 11.5.2007, den
Bundesrat.
An diesem Tag soll endlich die
lange angekündigte EU-Vermittlerrichtlinie durch den Bundesrat abgesegnet werden.
Interessanterweise werden, wie bei der Gesundheitsreform, im letztem Augenblick noch einige Kleinigkeiten verändert. Und genau diese Kleinigkeiten rauben einem Versicherungsmenschen wie mir den letzten Nerv.
Seit Monaten rennen die meisten Versicherungsvermittler wie irre hinter der Vermögensschadenshaftpflicht her, um die Bestätigung zu erhalten, um sich damit bei der zuständigen IHK registrieren zu lassen und die Erlaubnis entsprechend §34d zu erhalten.
[...] §9 Absatz 6 ist zu streichen [...]
Mit diesem Satz dürfte wohl jeder Versicherungsvermittler, der bisher noch keine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hatte der Gearschte sein.
Denn diese kleine Formulierung bedeutet, dass die Tarifwerke der Gesellschaften nochmals überarbeitet werden.
Endresultat: Die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflicht werden teurer und ohne geht nicht mehr. Also macht Zahlen mal wieder Frieden...